Als digitale Zeitschrift anerkannt: Deutsche Bibliothek Berlin - Frankfurt - München - ISSN: 2190-9873 Letzte Aktualisierung: 24.04.2024

Kleinstbetriebe im Friseurhandwerk

Die Zahl der steuerbefreiten Kleinstunternehmen hat sich verdoppelt


Im Friseurhandwerk ist es inzwischen so, dass gut 30 % der vorhandenen Friseurbetriebe den Steuervorteil als Kleinstunternehmer für sich in Anspruch nehmen, die gesparten 19 % Umsatzsteuer direkt zur Preisgestaltung einsetzen und damit eine Wettbewerbsverzerrung herbeiführen.

In die Handwerksrolle eingetragene Friseurunternehmen im Jahr 2018: 75.360
Umsatzsteuer zahlende Friseurbetriebe laut Umsatzsteuerstatistik in 2017: 52.261
Umsatzsteuerbefreite Friseurbetriebe als Kleinstunternehmer ca: 23.000

(Quelle: Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerk / Umsatzsteuerstatistik))
Hinzu kommen einige Tausend mobil Tätiger die nicht erfasst sind.

Die Zahl der Betriebe im Friseurhandwerk ist in den letzten Jahren drastisch gestiegen. Hierbei handelt es sich zum großen Teil um neu gegründete Minibetriebe die unter Mithilfe der Agentur für Arbeit gegründet wurden, zum Teil von nur einer tätigen Person geführt werden. Auf Grund der Marktsituation ist an Wachstum kaum zu denken.

Sie verzeichnen einen Jahresumsatz von WENIGER als 20.000,- €uro im JAHR und sind aus diesem Grund von der Mehrwertsteuer befreit.
Das bedeutet einen Umsatz im Monat von weniger als 1.670,- €uro oder bei 22 Arbeitstagen von weniger als 75,- €uro pro Tag. 

Anzahl der Betriebe unter 20.000 € Jahresumsatz:

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