Als digitale Zeitschrift anerkannt: Deutsche Bibliothek Berlin - Frankfurt - München - ISSN: 2190-9873 Letzte Aktualisierung: 24.04.2024

AGB's für das Friseurhandwerk

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR FRISEURSALONS


Warenverkehr und Dienstleistungen sind entweder in Verträgen oder aber in sogenannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kurz AGB geregelt. 

Nur in der Friseurbranche arbeiten die wenigsten Salons mit solchen AGB. 
Dabei fordert gerade der Dienstleistungsbereich klare Regelungen. 

AGB sorgen dafür, dass einerseits Ansprüche der Kunden an den Salon, als auch Ansprüche des Salons an seine Kunden, formuliert sind, und eine rechtliche Grundlage bilden. Neben anderen, grundsätzlichen Themen, müssen die AGB zwei schwierige Bereiche abdecken:  

  • Den gesamten Reklamationsbereich der Kunden, also einerseits die Frist für eine Reklamation, sowie das Recht auf Nachbesserung durch den Salon und natürlich auch den Ausschluss von Reklamationen in bestimmten Fällen. 
     
  • Den Schadensersatzanspruch des Salons gegenüber Kunden, welche einen fest vereinbarten Termin ohne Ankündigung nicht wahrgenommen, oder aber zu kurzfristig abgesagt haben. Bei diesem Punkt kann sich jeder Salon sein eigenes Verhalten aussuchen und in den AGB festlegen. 

    SPC Consulting hat die Mühe gemacht und eine Grundform solcher AGB entwickelt, weil man dort der Meinung ist, dass auch ein Friseursalon eine rechtliche Regelung in seinem Kundenverkehr braucht.

    ALLEN FRISEUREN IN DEUTSCHLAND WERDEN WIR DIESE AGB NACH ANMELDUNG ZU UNSEREM NEWSLETTER (UNTER WWW.SCHAEFERCONSULTING.COM) KOSTENFREI ZUSENDEN
    und ihnen auch empfehlen, wie diese an die Kunden weiterzugeben sind. Denn, dass der Kunde die AGB kennt, ist die Voraussetzung für die Gültigkeit im Ernstfall.






     

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