Als digitale Zeitschrift anerkannt: Deutsche Bibliothek Berlin - Frankfurt - München - ISSN: 2190-9873 Letzte Aktualisierung: 18.04.2024

>>> UPDATE 10.03.2020 > Finanzielles Desaster oder Hilfe in Sicht

Was tun bei Corona, Quarantäne, Umsatzausfall?


UPDATE 10.03.2020  14:00 Uhr

Das Bundeswirtschaftsministerium teilt uns soeben mit:
Von den Folgen des Corona-Virus sind besonders auch die kleinen und mittleren Unternehmen betroffen. Zur Unterstützung von Unternehmen stehen bereits jetzt wirksame Instrumente bereit: Bei kurzfristigen Liquiditätsproblemen können Unternehmen z.B. mit Bürgschaften, KfW-(Betriebsmittel-) Kredite oder Exportbürgschaften unterstützt werden. Auch die Länder bieten vielfältige Unterstützungsprogramme an.

Zur Information von Unternehmen hat das BMWi eine Corona-Hotline eingerichtet, die am 27.2. gestartet ist. Sie unterstützt die Unternehmen bei Fragen und informiert über Instrumente, die zur Verfügung stehen (030/18615-1515, Mo-Fr., 9-17 Uhr). Auf seiner Internetseite stellt das BMWi ausführliche Informationen sowie ein Q+A bereit: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/altmaier-zu-coronavirus-stehen-im-engen-kontakt-mit-der-wirtschaft.html

Die Fördermöglichkeiten der KfW stehen auch kleinen Unternehmen zur Verfügung. Das Kurzarbeitergeld steht Unternehmen bereits ab einem Angestellten zur Verfügung. Über Antragsmöglichkeiten informieren die Agenturen für Arbeit.

Ursprüngliche Meldung: 

Ob der Corona Virus nun panisch betrachtet wird oder nicht, viele Unternehmen haben jetzt schon die Folgen zu tragen und viele Fragen tauchen auf. Das Hotel- und Gaststättengewerbe meldet einen Buchungsrückgang von 39%.

Grundsätzlich: 
solange Sie als Arbeitnehmer nicht selber erkrankt sind oder in Ihrer Firma Corona Verdacht besteht bleibt alles beim Alten. Sie gehen normal zur Arbeit ,sollten aber die Hygieneregeln beachten.

Verdachtsfall 
Wenn es einen Verdachtsfall in Ihrem Unternehmen gibt, dann sollten Sie zu Hause bleiben bis das endgültige Test Ergebnis vorliegt. Unternehmer sollten eine Liste erstellen in welcher alle Personen, zu denen in den letzten Tagen Kontakt bestand, aufgelistet sind. Wenn sich der Verdacht nicht bestätigt, ist der Alarm aufgehoben.

Verdachtsfall bestätigt 
in diesem Fall meldet sich das Gesundheitsamt und wird Sie/die Mitarbeiter für maximal 14 Tage in häusliche Quarantäne schicken. Tägliche Kontrollen sind angesagt. Zudem müssen alle Beteiligten ihre Kontakte einschränken damit das Virus nicht weiter verbreitet wird

Erkrankte Kinder
Sie sind Mitarbeiter/in und Ihre Kinder stehen unter Quarantäne oder sind erkrankt? Dann haben gesetzlich Krankenversicherte Anspruch auf das normale Kinder-Krankengeld. Für jedes Kind unter zwölf Jahren stehen Ihnen bis zu zehn Arbeitstage Krankengeld zu - bei Alleinerziehenden sind es 20 Tage. Eine ärztliche Bescheinigung ist vorzuweisen.

Arbeitnehmer und Kita Schließung 
auch das ist im BGB geregelt. Hier greift die normale Lohnfortzahlung, allerdings nur wenn das Kind nicht anders betreut werden kann.

Arbeitnehmer unter Quarantäne 
Das Unternehmen muss zunächst das Gehalt weiterbezahlen (Lohnfortzahlungsgesetz) Die Bundesländer haben angekündigt, Arbeitgebern diese Zahlungen zu erstatten. Die Quarantäne muss behördlich angewiesen sein.

Selbstständige/Arbeitgeber und Quarantäne
nach Paragraph 56 des Infektionsschutzgesetz steht auch Selbstständigen eine Fortzahlung des Einkommens zu wenn sie, aufgrund von Quarantänemaßnahmen, nicht arbeiten können.
Der Antrag muss spätestens drei Monate, nach Ende der Maßnahme an die zuständige Behörde des Landes eingereicht werden. Die Zuständigkeiten sind in jedem Bundesland anders geregelt. 
Die Entschädigung wird nach den letzten Jahreseinkommen, die beim Finanzamt gemeldet wurden, berechnet.

Für Unternehmen 
gibt es auch weitere Hilfen: unter Umständen besteht die Möglichkeit Kurzarbeit anzuordnen und für die Mitarbeiter Kurzarbeitergeld zu beantragen Voraussetzung hierfür ist, das durch den Coronavirus die üblichen Arbeitszeiten vorübergehend deutlich verringert sind. Ob die Voraussetzungen erfüllt werden, prüft jeweils die Agentur für Arbeit.

Das Bundeswirtschaftsministerium für Wirtschaft teilt mit: um die wirtschaftlichen Auswirkungen zu begrenzen, stehen unter bestimmten Voraussetzungen Förderinstrumente für Unternehmen bereit, insbesondere Betriebsmittelkredite durch die Kreditanstalt für wieder Aufbau (KFW)

Wir werden diesen Beitrag regelmäßig updaten sobald neue Informationen vorliegen

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