Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung hat in der Nacht vom 8. auf den 9. März 2020 Verbesserungen in der Unterstützung der von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen beschlossen. Insbesondere handelt es sich dabei um Erleichterungen der Voraussetzungen zum Erhalt von Kurzarbeitergeld:
Nur noch 10% der im Betrieb Beschäftigten müssen vom Arbeitsausfall betroffen sein.
Teilweise oder vollständiger Verzicht auf den Aufbau von Minusstunden
Vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit.
Die Antragsstellung erfolgt per Formular
(Download rechts oben auf dieser Seite)
Achtung:
es darf KEIN RESTURLAUB aus 2019 mehr vorhanden sein
Ihre Mitarbeiter müssen zustimmen, denn sie haben eine Einbuße von ca. 40% der von Kurzarbeit abgerechneten Stunden.
Über den aktuellen Stand
informiert die Agentur für Arbeit in ihrem Newsbereich unter
Corona-Virus: Informationen für Arbeitgeber zum Kurzarbeitergeld.
Video: So beantragen Sie Kurzarbeitergeld
Das Video erklärt Ihnen als Arbeitgeber im ersten Teil, in welchen Fällen Ihre Beschäftigten Kurzarbeitergeld erhalten können. Im zweiten Teil erfahren Sie, wie Sie Kurzarbeitergeld anzeigen sowie beantragen können und wie die Leistung berechnet wird.
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-video