Als digitale Zeitschrift anerkannt: Deutsche Bibliothek Berlin - Frankfurt - München - ISSN: 2190-9873 Letzte Aktualisierung: 11.12.2024

Fakten - Informationen - Adressen zu CORONA

Nicht die Innungen oder Verbände sind zuständig....


Da sind sie wieder, die wutentbrannten Rufe nach Innung, Verbänden, Kammern. „Die kassieren nur und tun nichts!“ so der zahlreiche und fast gleichlautende Schrei in den vielen Foren des Internets. 

Viele Berufskollegen/innen fühlen sich aktuell hilflos. Die aufkommenden Ängste durch die Corona Pandemie, die Angst vor Schließung, Zahlungsschwierigkeiten, bis hin zur Insolvenz ,überfordern. 

Das mag menschlich verständlich sein. Was allerdings regelmäßig vergessen wird ist die Tatsache: in den Innungen und Verbänden arbeiten durchweg Friseur Kollegen/innen, zudem ehrenamtlich ohne jegliches Entgelt und stehen mit den eigenen Salons vor den gleichen Problemen. 

Hilfen, Regelungen, Maßnahmen obliegen den jeweiligen Ministerien und staatlichen Organisationen. Diese informieren in den Medien oder auf ihren Internetseiten, derzeit fast stündlich aktualisiert, über alles was Bürger und/oder Unternehmer wissen müssen. Anderes Wissen steht den Berufsverbänden oder Institutionen auch nicht zur Verfügung.
Als heute die bayrische Landesregierung einen Shutdown und die Schließung vieler Geschäfte verkündete, hieß es zuerst: Friseure geschlossen. Stunden später dann: Friseure sind kein Einzelhandel sondern Handwerker, also weiterhin geöffnet. Hier war es der LIV Bayern der diese Angelegenheit dann mit der bayrischen Landesregierung klärte und seine Aufgabe vorbildlich erledigte. 

KRASS der Stimmungswechsel innerhalb der Branche. Während der Gedanke an eine bevorstehende Zwangsschließung bis Sonntag fast unter Todesstrafe stand, kehrten sich die Gedanken und erzürnten sich ob der Tatsache, das Friseure in Bayern noch doch arbeiten müssen (oder dürfen) 

Als um 17:15 die Meldung der Bundesregierung publik wurde, das Friseure NICHT schließen müssen, brach ein Sturm der Entrüstung los. Von unverantwortlicher Entscheidung ist die Rede, Gefahr für die Mitarbeiter und Missgunst gegen den Berufsstand. Der eigentliche Grund dürfte ein anderer sein: es handelt sich um eine Pandemie, eine Infektion, die nicht mehr zu stoppen ist. Hier geht es nicht um die Frage WER sich anstecken wird (80% der Bundesbürger wird es treffen) sondern WANN. Die schnelle Ausbreitung gilt es zu verhindern. Hierbei stellt ein Einzelhandelsgeschäft mit vielleicht 200 Kunden oder mehr pro Tag ein ganz anderes Risiko da, wie der Friseursalon mit deutlich weniger Gästen. Ja, natürlich - vielleicht ist es auch eine Abwägung zwischen Risiko und Regressforderungen an die Regierung wegen Entschädigung bei angeordneter Schließung, wer weiß? Aber leben wir nicht in einer Solidargemeinschaft? Noch näher am Menschen sind zahllose Menschen im Gesundheitsdienst, Kassierinnen, Verkäuferinnen sind genauso nah. 
Auf der anderen Seite verzeichnen wir eine Vielzahl von Kundenkontakten in der Risikogruppe..... 
Unternehmensberater Joe Ritter aus Berlin bringt es auf den Punkt:

Sehr geehrter Herr Spahn,
diese Entscheidung verstehe ich nicht: Friseur/in und Kunde/in sind für Ihre Behandlung über einen Zeitraum von 30 bis 90 Minuten in direkter körperlicher Nähe, eine Infektion im Fall der Falle also nicht zu vermeiden. 
Mit der Entscheidung, rund 82.000 geöffnet zu lassen, gefährden die Länder rund 240.000 Mitarbeiter der Branche, die im Schnitt jeden Tag 8 Kunden bedienen. Die ergibt PRO TAG 1.920.000 Kontakte in unvermeidbar körperlicher Nähe. Ich halte das für unverantwortlich gegenüber Kunden und Mitarbeitern.

Joe Ritter
 

Was ist richtig oder falsch?
Bleiben wir besonnen...! 

Nicht nachvollziehbar allerdings so etliche Kommentare
Von hunderten Kunden pro Tag und Salon war die Rede. Zahlen die jedes Finanzamt aufhorchen lassen. Fast 70% der Friseure kommen (angeblich) über einen Jahresumsatz von 100.000 € nicht hinaus. Das sind 8.350,- € Umsatz im Monat.... bei hunderten von Kunden????

Der Begriff Unternehmer sagt was nötig ist: etwas unternehmen, in Krisenzeiten ganz besonders. Es ist Sache jedes Einzelnen sich nötige Informationen zu holen und das sollten wir auch tun und ansonsten besonnen bleiben!

Hier werdet Ihr geholfen
Seiten, die Euch mit den neuesten Informationen versorgen:

Die Bundesregierung 
Aktuelle Informationen zum Thema

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Mit vielen weiteren nützlichen Kontaktinformationen zu Hotlines und Ansprechpartnern

Arbeitsagentur 
Informationen und Videoanleitungen zu den Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld 
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-arbeitgeber-unternehmen

Bundesministerium für Gesundheit
Tagesaktuelle Informationen zum Coronavirus

Bundesministerium für Arbeit und soziales
Klärt über arbeitsrechtliche Auswirkungen auf.

Finanzierungsportal der Deutschen Bürgschaftsbanken
Anfragen für ein Finanzierungsvorhaben können hier in wenigen Minuten gestellt werden

Die ANTRAGSSTELLUNG AUF ENTSCHÄDIGUNG ist wegen der verschiedenen Zuständigkeiten komplizierter: 
bei untersagter Tätigkeit oder Quarantäne - zuständige Behörden:

Baden-Württemberg Zuständig sind die jeweiligen  Gesundheitsämter 

Berlin Zuständig sind die jeweiligen Gesundheitsämter 

 Brandenburg Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Abteilung Gesundheit Dezernat G2 Wünsdorfer Platz 3 15806 Zossen 

Telefon: 0331 8683 - 0 Telefax: 0331 8683848 Antje Schmidt E-Mail: antje.schmidt@lavg.brandenburg.de 

Bremen Ordnungsamt (für Bremen) Stresemannstraße 48 28207 Bremen Sonderzuständigkeit für den Hafenbereich: Hansestadt Bremisches Hafenamt Überseetor 20 28217 Bremen Telefon: 0421 3619502 Telefax: 0421 4968387 E-Mail: office@hbh.bremen.de 

Bremerhaven Magistrat der Stadt Bremerhaven (für Bremerhaven) Hinrich-Schmalfeldt-Straße 42 Stadthäuser 27576 Bremerhaven 

Telefon: 0471 5900 Telefax: 0471 2400 E-Mail: Stadtverwaltung@magistrat.bremerhaven.de 

Hamburg Zuständig sind die jeweiligen Bezirksämter. Sonderzuständigkeit für den  Hafenbereich und am Flughafen: Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Billstraße 80 20539 Hamburg 

Hessen Zuständiges Gesundheitsamt 

Mecklenburg-Vorpommern Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg- Vorpommern Dezernat Soziales Entschädigungsrecht 

Niedersachsen Zuständig sind die jeweiligen Gesundheitsämter   

Nordrhein-Westfalen Rheinland  LVR-Zentralverwaltung in Köln-Deutz Landschaftsverband Rheinland Kennedy-Ufer 2 50679 Köln - Telefonzentrale: 0221 809 - 5444 Telefax: 0221 809 - 5402 E-Mail: ser@lvr.de 

Nordrhein-Westfalen Westfalen-Lippe Landschaftsverband  Westfalen-Lippe,  LWL-Amt für Soziales Entschädigungsrecht 48133 Münster 

Saarland Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Franz-Josef-Röder-Straße 23 66119 Saarbrücken Telefon: 0681 50 100 

Sachsen Landesdirektion Sachsen Referat 21 Altchemnitzer Straße 41 09120 Chemnitz Telefon: 0371 532 - 1223 (Abt.) 0371 532 - 2099 

Sachsen-Anhalt Landesverwaltungsamt Referat Gesundheitswesen, Pharmazie Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) 

 Rheinland-Pfalz Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in Landau Reiterstraße 16 76829 Landau in der Pfalz - Telefon 06341 26 - 460 E-Mail: schwalie.juergen@lsjv.rlp.de 

Schleswig-Holstein Landesamt für soziale Dienste Dienstsitz Schleswig Seminarweg 6 24837 Schleswig - Telefon 0461 80645 Sabrina Koll, E-Mail: sabrina.koll@lasd.landsh.de  Telefon 0641 80633 

Thüringen Thüringer Landesverwaltungsamt Referat 550 - Gesundheitswesen Jorge-Semprún-Platz 4 99403 Weimar - Telefon: 0361 57 3321 317 Fax: 0361 57 3321 305 

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