Nach zwei Monaten und vielfacher aktiver Mithilfe mancher Kollegen/innen trudeln so langsam die ersten Antworten zu unserem offenen Brief an Bundesfinanzminister Olaf Scholz und die Politik ein.Die erste Stellungnahme kam aus der FDP Fraktionsspitze.
In Berlin hat man es ein wenig leichter, schließlich ist die Politik hier fast zu Hause.
Im Salon peter arnheim haare & makeup gehen viele Politiker Ein und Aus, hier wurde unser Brief direkt an etliche Politiker weitergeleitet. Über diesen Weg kam jetzt, nach der Antwort aus der FDP Fraktionsspitze, ein Brief von Dr. Jan-Marco Luczak, Obmann der CDU/CSU Bundestagsfraktion im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz.
Die nächste Post kam von Anja Karliczek MdB, Abgeordnete des Wahlkreises Steinfurt III - CDU
Friseurmeisterin Karin Weitkamp, Mitglied der Friseurinnung Steinfurt hatte nachgefragt.
In allen Antworten bisher wird darauf verwiesen, dass die Kleinstunternehmerregelung zur Erleichterung und steuerlichen Vereinfachung für Existenzgründer in der Startphase gedacht ist.
Was nach einer Startphase passiert, darüber hat wohl niemand nachgedacht, sondern ist davon ausgegangen, dass jeder Unternehmer bestrebt seinen Umsatz schnell zu steigern.
In allen Antworten wird darauf verwiesen, dass es diverse Bestrebungen zur Anhebung der Steuerfreigrenze über 17.500,- Jahresumsatz hinaus, gegeben hat. Diese wurden gestoppt, wohl auch, weil inzwischen die Missbrauchsmöglichkeiten erkannt wurden, so Dr. Jan-Marco Luczak.
Anja Karliczek MdB erklärt, was uns bekannt ist: wenn Kleinstunternehmen missbräuchlich konstruiert werden, entsteht hieraus eine Wettbewerbsverzerrung.
Genau diese Situation hatte ich persönlich 2015 mit meiner Petition beim Deutschen Bundestag angesprochen, diese wurde mit der Begründung abgelehnt, eine Wettbewerbsverzerrung sei nicht erkennbar! Offensichtlich wurde inzwischen umgedacht.
Beide erklären, das von Regierungsseite inzwischen andere Maßnahmen ergriffen wurden, um der Schwarzarbeit beziehungsweise der Steuerhinterziehungen zu begegnen und verweisen auf die, seit Jahresanfang unangekündigte Kassennachschau und die angedachten Maßnahmen gegen Kassenmanipulation (ab 2020).
Das allerdings ist nur ein schwacher Trost, die katastrophale Personalknappheit ist auch bei den Finanzbehörden angekommen. Dafür hat sich die Zahl der Kleinstunternehmen vervielfacht, von knapp 2.000 im Jahr 2002 auf aktuell über 25.000.
Von der Partei, die sich einem sozialen Miteinander ebenso verschrieben hat wie dem Kampf gegen Steuerbetrug, haben wir leider noch keine Stellungnahme erhalten.
Hier wird das neue Gesetz zur Entlastung der Kleinstunternehmer gefeiert, bedeutet das diese Klientel der Unternehmer ab 2019 weiter begünstigt werden.
Damit der Steuerbetrug erst richtig lohnt…….
Beide Briefe finden Sie oben rechts in der Vollversion zum Download.