Als digitale Zeitschrift anerkannt: Deutsche Bibliothek Berlin - Frankfurt - München - ISSN: 2190-9873 Letzte Aktualisierung: 24.04.2024

ANTWORT aus dem Finanzministerium

der offene Brief von Rene Krombholz zum Thema Kleinstunternehmer


Wir haben eine Antwort
vom Bundesfinanzministerium für Finanzen - auf den offenen Brief von Rene Krombholz, zur Kleinstunternehmerregelung.

Bedenkliche Entwicklung

Der drastische Wandel im Friseur Handwerk bereitet den meisten Unternehmen in dieser Branche große Sorgen. Seit der Jahrtausendwende ist die Zahl der Betriebe stetig gestiegen.

Problematisch wurde es bereits in den Jahren 2000 bis 2010:
+ 24,0 % - Zunahme der Betriebe im Friseurhandwerk (1 bei
- 21,6 % - Umsatzrückgang im Friseurhandwerk (2 kostete viele Arbeitsplätze.
Waren es im Jahr 2000 noch 4,7 Beschäftigte pro Salon, so zählte man 2010 nur noch 3,0 Mitarbeiter pro Salon. (3

Seit 2010 hat sich diese Situation weiter verschärft. Wir zählen heute 30% mehr Friseursalons als zur Jahrtausendwende (4, wissen aber auch, die Zahl der Bevölkerung als mögliche Kunden, ist in dieser Zeit nahezu konstant geblieben.

Problematische Situation für alle

Somit bleiben für jeden einzelnen Salon weniger Kunden, weniger Umsatz, weniger Verdienst.
Mit fatalen Folgen! Die Zahl der Kleinstunternehmer überschreitet langsam die 30 % Marke, bedeutet: jeder dritte Friseursalon gibt an, weniger als 1.450 € Umsatz im Monat / 17.500 € im Jahr zu erzielen und ist aus diesem Grund von der Umsatzsteuer befreit. (5

Diese Situation wird im Friseurhandwerk derzeit als das Problem Nummer 1 angesehen. Die Steuerbefreiung wird preismindernd bei der Kalkulation genutzt und ist im derzeitigen Verdrängungswettbewerb ein deutlicher Vorteil. Fakt ist auch: wenn jeder dritte Betrieb Dieses in Anspruch nehmen kann, kann keine marktgerechte Entwicklung mehr stattfinden.

Einladung zum Steuerbetrug

Im Friseurhandwerk (aber auch anderen Branchen) sieht man das mittlerweile als starke Wettbewerbsverzerrung und läuft dagegen Sturm. Auch weil sich die Zahl dieser Kleinstunternehmer in den letzten Jahren vervielfacht hat, seit bekannt wurde, dass diese von den Finanzbehörden nicht geprüft werden. Der Personalaufwand sei hier zu teuer, befand seinerzeit Bundesfinanzminister Schäuble. Eine Einladung zum Steuerbetrug, so sagen heute viele Kritiker.

So ärgert sich auch Friseurunternehmer und Fachautor René Krombholz aus Düsseldorf, der gleichzeitig Initiator der Wertegemeinschaft „Der faire Salon“ ist. Am 20. August 2018 wurde Bundesfinanzminister Olaf Scholz von ihm in einem offenen Brief mit diesen Missständen konfrontiert, ebenso über 500 Bundestagsabgeordneten (diese per Mail) und sämtliche Parteispitzen. Zwei Monate später lagen gerade mal zwei Stellungnahmen, jeweils von CDU und FDP vor, Krombholz wurde deutlicher und konfrontierte alle Empfänger nochmals.

Schlamperei der Post oder Desinteresse im Ministerium?

Olaf Scholz, sowie auch das Bundesministerium der Finanzen, erhielten in dieser Zeit vier Briefe per Einschreiben. „Uns liegt kein Brief vor….“, antwortete das Berliner Ministerium auf die Anfrage von Andreas Rimkus, dem Düsseldorfer SPD Bundestagsabgeordneten, der sich an dieser Stelle eingeschaltet hatte und dort um Beantwortung der Schreiben bat.

Fragt sich, was wahrscheinlicher ist: vier nicht zugestellte Einschreiben durch Schlamperei bei der Post oder im Ministerium ad acta gelegte Schreiben mangels Interesses?

Nicht so einfach …..

Die Antwort kam vor wenigen Tagen, gerichtet an Andreas Rimkus, nicht an den Absender des offenen Briefes. Dr. Rolf Bösinger, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen, verweist auf die Tatsache, dass die Kleinstunternehmerregelung eine EU rechtliche Option ist, die sich auf das gemeinsame Mehrwertsteuersystem stützt. Bedeutet, dass eine Abschaffung der Regelung oder bestimmte Änderungen, nicht im Alleingang Deutschlands möglich sind.

Auch ist eine Beschränkung oder Regelung des Grenzwertes in der Gründungsphase, wie auch eine Unterscheidung nach Branchen, nicht vorgesehen. Diese Sonderregelung soll ausschließlich der Vereinfachung bei der Steuergesetzgebung dienen.

Krombholz weist darauf hin, dass (nicht nur) das Friseurhandwerk in einer Flut von Vorschriften und damit verbundenen Arbeiten erstickt. Warum man hier jetzt ausgerechnet eine Vereinfachung für Kleinstunternehmer trifft, die sicherlich keinen regelmäßigen 8-10 Arbeitsstundentag verzeichnen, bleibt unerklärlich: „Vereinfachung und Erleichterung hätten die steuerpflichtigen Betriebe benötigt, statt diese immer weiter zu belasten!“ sagt er.

Auch eine Anhebung der Grenzwerte ist im Gespräch

Dr. Bösinger erläutert, dass eine Erhöhung der Umsatzgrenze zum 1. Januar 2019 auf 22.000 € grundsätzlich möglich gewesen wäre. Solche Forderungen wurden von verschiedenen Seiten der Wirtschaft vorgetragen. Es gibt aber ebenso viele Kritiker, die hier eine Wettbewerbsverzerrung sehen. Deshalb wurde dieser Forderung nicht entsprochen.

Dr. Bösinger bestätigt, dass die im offenen Brief angestellten Überlegungen und Auswirkungen, nicht neu oder unbekannt sind. Abschließend folgt der Hinweis, dass jede Änderung für einen Teil der Marktteilnehmer immer verstärkte Folgen nach sich ziehen würde und eine zufriedenstellende Regelung, vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Interessen, nur schwer zu realisieren ist.

Soweit der Vorstoß in Sachen einer Änderung zur Kleinstunternehmerregelung. Hierzu gibt es übrigens auch eine Online Petition der Friseurinnung Böblingen.
Hier sind Friseure aufgerufen sich zu beteiligen.

Weitermachen !

Auch wenn hier Änderungen schwierig sind und für Teile der Politik uninteressant, wir sollten dran bleiben. „Wir sind zu diesem Thema im Austausch mit den Fachpolitikerinnen und Fachpolitikern der SPD-Bundestagsfraktion“ heißt es aus dem Büro des SPD MdB Andreas Rimkus. Macht Sinn: auch die SPD hat sich dem Thema Steuerehrlichkeit verschrieben.

Als Partei der Arbeitnehmer müsste man bei der SPD zudem auch die Altersvorsorge der im Friseurhandwerk Tätigen im Blick behalten. Unter aktuellen Bedingungen sind hier Probleme bei der Alterssicherung bei Arbeitnehmern und Arbeitgebern gleichermaßen vorhersehbar.

Lesen Sie auch: SO sollte es weitergehen...

Quellen
(1 = Deutscher Handwerkskammertag
(2= Wella – Management Competence Center
(3= Statistisches Bundesamt / vierteljährliche Handwerksberichterstattung
4)= Zentralverband des Friseurhandwerks
5)= Statistisches Bundesamt / Umsatzsteuerstatistik / Handwerkskammertag

 

 

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