Im §19 UStG ist festgelegt: Unternehmer, die im vergangenen Jahr eine Umsatzgrenze von bis zu 17.500 € (einschließlich Umsatzsteuer) und im laufenden Jahr einen Umsatz von voraussichtlich nicht mehr als 50.000€ erzielen, sind Kleinunternehmer.
Für Kleinunternehmer gilt:
- Befreiung von der Umsatzsteuer
- keine Handelsregistereintragung
- Gewinn/Verlust-Rechnung für die Einkommensteuererklärung ist ausreichend
- die Vorschriften zur Erstellung von Rechnungen müssen erfüllt werden
- Auf die Anwendung dieser Kleinunternehmerregelung kann verzichtet werden.
-Der Verzicht gilt für jeweils fünf Kalenderjahre
Hilfreiche Informationen:
http://www.kleinunternehmer.net