Als digitale Zeitschrift anerkannt: Deutsche Bibliothek Berlin - Frankfurt - München - ISSN: 2190-9873 Letzte Aktualisierung: 11.12.2024

Kleinunternehmer:

Kleinunternehmer sind Gewerbetreibende, die eine gesetzliche Umsatz Untergrenze von 17.500 €uro / Jahr nicht überschreiten.


Im §19 UStG ist festgelegt: Unternehmer, die im vergangenen Jahr eine Umsatzgrenze von bis zu 17.500 € (einschließlich Umsatzsteuer) und im laufenden Jahr einen Umsatz von voraussichtlich nicht mehr als 50.000€ erzielen, sind Kleinunternehmer.

Für Kleinunternehmer gilt:

- Befreiung von der Umsatzsteuer
- keine Handelsregistereintragung
- Gewinn/Verlust-Rechnung für die Einkommensteuererklärung ist ausreichend
- die Vorschriften zur Erstellung von Rechnungen müssen erfüllt werden
- Auf die Anwendung dieser Kleinunternehmerregelung kann verzichtet werden.
-Der Verzicht gilt für jeweils fünf Kalenderjahre

Hilfreiche Informationen:

http://www.kleinunternehmer.net

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