Zu den anstehenden Beratungen über weitere Instrumente zur Sicherung der Liquidität von Betrieben erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):
„Das Handwerk begrüßt die kurzfristig von der Bundesregierung und den Ländern zur Verfügung gestellten Hilfen und Erleichterungen sowie die bereits beschlossenen steuerlichen Maßnahmen. Dadurch verbleiben in den von massiven Einnahmeverlusten betroffenen Betrieben in der jetzigen Krisenlage überlebenswichtige Mittel, wodurch zumindest zum Teil die Liquidität von Betrieben gesichert werden kann. Um den Unternehmen die nötige zusätzliche Liquidität zur Verfügung zu stellen, müssen jedoch die bereits auf den Weg gebrachten wichtigen Maßnahmen um weitere Schritte ergänzt werden.
Konkret sollte kurzfristig eine unbürokratische Möglichkeit geschaffen werden, so dass Betriebe ihre absehbar im Jahr 2020 entstehenden Verluste schon jetzt steuerlich geltend machen können. Eine derart vereinfachte Verlustverrechnung könnte dazu beitragen, Betrieben schnell zu weiterer Liquidität zu verhelfen.
Das Handwerk schlägt daher vor, dass die Finanzämter den Betrieben die Einkommen- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen für 2019 in den Fällen erstatten, in denen sie angesichts der absehbaren Verluste im laufenden Jahr zu hoch waren. Das wäre auch schon nach geltender Gesetzeslage möglich, allerdings erst im nächsten Jahr nach Feststellung des eingetretenen Verlusts. Dann könnte es aber für viele Betriebe zu spät sein. In der aktuellen Krisenlage brauchen die Betriebe liquide Mittel, um überhaupt überleben und die Phase der massiven Wirtschaftsbeschränkungen überstehen zu können. Mit der von uns vorgeschlagenen vorgezogenen Verlustverrechnung wird die Erstattung lediglich vorgezogen. Das ist aber ganz entscheidend, denn das hilft den Betrieben JETZT!“
Quelle: Zentralverband des Deutschen Handwerks