Als digitale Zeitschrift anerkannt: Deutsche Bibliothek Berlin - Frankfurt - München - ISSN: 2190-9873 Letzte Aktualisierung: 19.11.2024

Zusätzliche Liquiditätssicherung

2020 entstandene Verluste schon jetzt steuerlich geltend machen


Zu den anstehenden Beratungen über weitere Instrumente zur Sicherung der Liquidität von Betrieben erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): 

„Das Handwerk begrüßt die kurzfristig von der Bundesregierung und den Ländern zur Verfügung gestellten Hilfen und Erleichterungen sowie die bereits beschlossenen steuerlichen Maßnahmen. Dadurch verbleiben in den von massiven Einnahmeverlusten betroffenen Betrieben in der jetzigen Krisenlage überlebenswichtige Mittel, wodurch zumindest zum Teil die Liquidität von Betrieben gesichert werden kann. Um den Unternehmen die nötige zusätzliche Liquidität zur Verfügung zu stellen, müssen jedoch die bereits auf den Weg gebrachten wichtigen Maßnahmen um weitere Schritte ergänzt werden.

Konkret sollte kurzfristig eine unbürokratische Möglichkeit geschaffen werden, so dass Betriebe ihre absehbar im Jahr 2020 entstehenden Verluste schon jetzt steuerlich geltend machen können. Eine derart vereinfachte Verlustverrechnung könnte dazu beitragen, Betrieben schnell zu weiterer Liquidität zu verhelfen. 

Das Handwerk schlägt daher vor, dass die Finanzämter den Betrieben die Einkommen- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen für 2019 in den Fällen erstatten, in denen sie angesichts der absehbaren Verluste im laufenden Jahr zu hoch waren. Das wäre auch schon nach geltender Gesetzeslage möglich, allerdings erst im nächsten Jahr nach Feststellung des eingetretenen Verlusts. Dann könnte es aber für viele Betriebe zu spät sein. In der aktuellen Krisenlage brauchen die Betriebe liquide Mittel, um überhaupt überleben und die Phase der massiven Wirtschaftsbeschränkungen überstehen zu können. Mit der von uns vorgeschlagenen vorgezogenen Verlustverrechnung wird die Erstattung lediglich vorgezogen. Das ist aber ganz entscheidend, denn das hilft den Betrieben JETZT!“

Quelle: Zentralverband des Deutschen Handwerks

Das könnte Sie auch interessieren

TOP HAIR MESSE VERSCHOBEN

TOP HAIR MESSE VERSCHOBEN

Eine schwere Entscheidung.....
>>> UPDATE 10.03.2020 > Finanzielles Desaster oder Hilfe in Sicht

>>> UPDATE 10.03.2020 > Finanzielles Desaster oder Hilfe in Sicht

Was tun bei Corona, Quarantäne, Umsatzausfall?
CORONA Diese Hilfen gibt es!

CORONA Diese Hilfen gibt es!

Bürgschaften, Kredite, Kurzarbeitergeld ...
Fakten - Informationen - Adressen zu CORONA

Fakten - Informationen - Adressen zu CORONA

Nicht die Innungen oder Verbände sind zuständig....
Kommunikation bei Corona-Sperre

Kommunikation bei Corona-Sperre

richtig mit Kunden kommunizieren
Krisenzeit

Krisenzeit

Wie Wella die Friseur-Community unterstützen möchte
Zusammengefasst

Zusammengefasst

Situation, Salonschließung, Hilfen, Anlaufstellen
NRW Rettungsschirm

NRW Rettungsschirm

Auch NRW hat Maßnahmen in Sachen Corona eingeleitet
Heimservice verboten!

Heimservice verboten!

Friseure dürfen auch DAS nicht - es drohen Strafen
Hauptmenü