Als digitale Zeitschrift anerkannt: Deutsche Bibliothek Berlin - Frankfurt - München - ISSN: 2190-9873 Letzte Aktualisierung: 18.04.2024

Weitere Hilfen zugesagt

für Solo-Selbstständige und Kleinunternehmer


Die Große Koalition hat insgesamt nochmals 25 Mrd. Euro bereitgestellt, um gezielt den Unternehmen zu helfen, die ihren Geschäftsbetrieb aufgrund der gesundheitspolitisch notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie weitgehend oder vollständig schließen mussten.

Mit dem neuen Programm können Unternehmen für die Monate Juni bis August 2020 einen Zuschuss zu den betrieblichen Fixkosten erhalten, wenn ihr Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 zusammengenommen um mindestens 60 % gegenüber April und Mai 2019 eingebrochen ist. Die Überbrückungshilfe richtet sich gezielt an die Unternehmen, die die Größenkriterien für Hilfen aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds nicht erfüllen.

Die Förderung beträgt bis zu 150.000 Euro für drei Monate. Die Bemessung der konkreten Zuschusshöhe orientiert sich an der tatsächlichen Umsatzentwicklung in den Monaten Juni bis August 2020. Es gilt der Grundsatz: Je größer der Umsatzeinbruch, desto höher der Zuschuss. Für kleine Unternehmen mit bis zu fünf bzw. zehn Beschäftigten gelten die Höchstbeträge, die Sie bereits von der „Soforthilfe“ kennen (9.000 bzw. 15.000 Euro). Bei Kleinunternehmen, die mit besonders hohen Fixkosten belastet sind, können diese Höchstbeträge aber auch überschritten werden.

Nun kommt es wieder darauf an, dass die Betriebe und Unternehmen die Unterstützung auch rasch in Anspruch nehmen können. Programmstart ist der 1. Juli 2020. Das Antragsverfahren wird digital und unbürokratisch durch Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer durchgeführt.

Weitere Infos dazu per Download oben rechts

Quelle: Zentralverband

 

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