Als digitale Zeitschrift anerkannt: Deutsche Bibliothek Berlin - Frankfurt - München - ISSN: 2190-9873 Letzte Aktualisierung: 19.11.2024

WAS DENN NUN ???

Privatvermögen erst aufbrauchen oder nicht???


Die Friseur-Seele kocht! 
Heiß wird in der Friseurbranche darüber diskutiert warum erst das Privatvermögen eingesetzt werden muss, bevor Soforthilfe beantragt werden darf.

Baden Würtemberg

Auch die Verbände haben sich eingeschaltet, so hat der Friseur & Kosmetikverband bereits einen Appell an Ministerpräsident Laschet und Wirtschaftsminister Pinkwart gerichtet.

Das Thema (finde ich persönlich) sorgt für Zündstoff und kann durchaus kontrovers diskutiert werden.

In unserer Branche haben wir bekannterweise über 30% Kleinstunternehmer, die ihre Umsatzsteuerbefreiung preisorientiert einsetzen, eine positive Marktentwicklung erschweren und auf Grund der unzureichenden Umsätze und Gewinne keine Rücklagen bilden können. 
Diese kämen dann in den Genuss der Soforthilfe? 

73% der steuerzahlenden Betriebe kommen auf Grund dieser Situation über einen Jahresumsatz von 125.000 € nicht hinaus. Bedeutet einen monatlichen Brutto Unternehmerlohn von vorsichtig geschätzten 2.500 bis 3.000 €uro – hier sind (wenn auch minimale) Rücklagen vorhanden, sollen jetzt geopfert werden? 

Claas Lohmeiyer hatte kürzlich mit der SPD Parteispitze und Olaf Scholz telefoniert und genau auf diese Situation hingewiesen.

Was ist da gerecht, könnte man fragen. 
Eine Frage die sich bei Menschen in Not wiederum nicht gehört, zumal wir alle ein Dach über dem Kopf haben und in einem der reichsten Länder dieser Welt leben.

Man könnte die Soforthilfe auch mit der „Hilfe zum Lebensunterhalt“ aus dem Sozialgesetz her vergleichen:  In Betracht kommen nur die wirklich Bedürftigen und das müssen sie erklären und Privatvermögen weitgehend einschränken. 

Corona hat Billionen von €uros in der Luft aufgelöst, hier müssen alle verzichten und Opfer bringen. 
Der Staat ist keine Vollkasko-Versicherung, der alle Ausfälle absichern kann.

Das Verzicht, Teilen und Miteinander in der heutigen Zeit ohnehin Fremdworte sind, das Erleben wir tagtäglich. Laut werden nur meist die, welche abgeben müssen oder zur Kasse gebeten werden. Für diesen Satz mag man mich steinigen, ich erlebe es so. 

Privatvermögen einbringen, Ja oder Nein, das ist aber nicht nur eine Gewissens-, und Überzeugungsfrage, sondern auch ein von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabtes Kriterium bei der Soforthilfe.

Als ich heute Mittag einen Post meines Bundestagsabgeordneten Andreas Rimkus (SPD Düsseldorf) entdeckte, kommentierte ich die Situation einseitig. Postwendend kam die Antwort und die sieht für NRW so aus: 

NRW

Somit aufpassen und die Bedingungen für die Soforthilfe noch genauer betrachten. Das ist Ländersache und in jedem Bundesland etwas anders. Allerdings, das hier so schnell geholfen wird, damit haben die wenigsten gerechnet. Kritische Stimmen gab es genügend, schön wenn es mal Anders ist. 

Die vermeintliche UMSATZSTEUERPFLICHT für die Förderung ist in NRW übrigens folgendermaßen geregelt:

 






 

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