Wiederholt sind Fragen zum Thema Kurzarbeit in Verbindung mit Urlaubsansprüchen aufgetreten.
Nachfolgend ein Link zu einem Artikel mit vermeintlich zielführenden Informationen zu diesem Thema - insbesondere, wenn es um die Berechnung der Urlaubsansprüche in Verbindung mit Kurzarbeitergeld geht.
Bitte beachten Sie, dass die EU-Rechtsprechung von einer rechtmäßigen Kürzung der Urlaubsansprüche ausgeht, wenn ein kompletter Monat wegen Kurzarbeit nicht gearbeitet wurde.
https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/urlaub-und-kurzarbeit_76_513572.html
Quelle: Friseure - Landesverband NRW