Als digitale Zeitschrift anerkannt: Deutsche Bibliothek Berlin - Frankfurt - München - ISSN: 2190-9873 Letzte Aktualisierung: 29.10.2024

Unnötige Empörung...

Privatvermögen muss NICHT aufgebraucht werden.....


Liebe Unternehmer,

in den letzten Tagen haben sich viel darüber empört, dass sie als Einzelunternehmer angeblich das private Vermögen aufbrauchen müssen, bevor sie einen Antrag auf Zuschüsse stellen können.

Empörung scheint derzeit für viele ein MUSS zu sein, denn wie so oft in diesen Tagen, hatte diese „Information“ keine reale Grundlage, sondern wurde erst von unwissenden Politikern verbreitet, dann blind von Funktionären in den Unternehmerverbänden übernommen. Auch einige Anwalts-Plattformen im Netzt versprachen sich wohl neue Kunden und verbreiteten plötzlich das Wort vom „Sozialbetrug“.

Wir haben uns nun in der Sache schlau gemacht:

Tatsache ist, dass lediglich absehbar sein muss, wann die liquiden betrieblichen Mittel aufgebraucht sein werden, dann kann selbstverständlich jeder Unternehmer Hilfe in Form von Zuschüssen bekommen.

Niemand ist verpflichtet, vorher sein privates Vermögen aufzubrauchen.

Denn Ziel der Bundesregierung ist es ja gerade zu vermeiden, dass aus vielen Kleinunternehmern plötzlich ALG II – Empfänger werden.

Für alle, die mehr Info oder aktive Unterstützung brauchen, biete ich hier mein Corona-Hilfs-Paket an.

https://friseurrechner.de/Corona_Aktion_komplett.pdf

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