Als digitale Zeitschrift anerkannt: Deutsche Bibliothek Berlin - Frankfurt - München - ISSN: 2190-9873 Letzte Aktualisierung: 24.04.2024

Überbrückungshilfe III

Antragsstellung ist gestartet


Anträge für die 3. Phase der Überbrückungshilfe können damit ab sofort durch einen vom Antragsteller beauftragten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt gestellt werden. 

Antragsfrist ist der 31. August 2021. 

Eckpunkte Förderkonditionen: Die Förderkonditionen für die Überbrückungshilfe III (Fördermonate November 2020 – Juni 2021) wurden wiederholt überarbeitet. 

Die wesentlichen Eckdaten zum Kreis der antragsberechtigten Unternehmen sowie der Höhe und den Anteilen der Fixkostenzuschüsse stellen sich wie folgt dar: • Antragsberechtigt sind Unternehmen, Soloselbständige, und Freiberufler bis zu einem Jahresumsatz von 750 Millionen Euro im Jahr 2020 sowie gemeinnützige Unternehmen und Organisationen aus allen Branchen. o Voraussetzung sind Corona-bedingte Umsatzeinbrüche von mindestens 30 Prozent in jedem Monat, für den der Fixkostenzuschuss beantragt wird. 

Maßgeblich für den Vergleich ist der jeweilige Vorjahresmonat. 
Für Unternehmen, die zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 30. April 2020 gegründet wurden, gelten besondere Vorschriften. 
Unternehmen, die November- und/ oder Dezemberhilfe erhalten, sind für diese Monate nicht antragsberechtigt. 

Mit der Überbrückungshilfe III werden betriebliche Fixkosten bezuschusst: 
bis zu 90 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch 
bis zu 60 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei 50 Prozent bis 70 Prozent Umsatzeinbruch 
bis zu 40 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei mindestens 30 Prozent Umsatzeinbruch 
(Umsatzeinbruch jeweils im Vergleich zum Vergleichsmonat des Jahres 2019) 

Der maximale Förderbetrag aus der Überbrückungshilfe III beträgt 1,5 Millionen Euro (weitere Erhöhung auf 3 Millionen Euro für Verbundunternehmen in 
Den Weg zur Antragstellung und alle Informationen rund um die Überbrückungshilfe finden Sie unter: https://www.ueberbrueckungshilfeunternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Artikel/ueberbrueckungshilfe-iii.html 

Diese Informationen werden erfahrungsgemäß regelmäßig aktualisiert. Detaillierte Information zur Beantragung der Überbrückungshilfe III finden Sie in den beigefügten Vollzugshilfen des Bundes (Anlageoben rechts). 

Quelle: FRISEUR- UND KOSMETIKVERBAND NORDRHEIN-WESTFALEN 

Das könnte Sie auch interessieren

TOP HAIR MESSE VERSCHOBEN

TOP HAIR MESSE VERSCHOBEN

Eine schwere Entscheidung.....
>>> UPDATE 10.03.2020 > Finanzielles Desaster oder Hilfe in Sicht

>>> UPDATE 10.03.2020 > Finanzielles Desaster oder Hilfe in Sicht

Was tun bei Corona, Quarantäne, Umsatzausfall?
CORONA Diese Hilfen gibt es!

CORONA Diese Hilfen gibt es!

Bürgschaften, Kredite, Kurzarbeitergeld ...
Fakten - Informationen - Adressen zu CORONA

Fakten - Informationen - Adressen zu CORONA

Nicht die Innungen oder Verbände sind zuständig....
Kommunikation bei Corona-Sperre

Kommunikation bei Corona-Sperre

richtig mit Kunden kommunizieren
Krisenzeit

Krisenzeit

Wie Wella die Friseur-Community unterstützen möchte
Zusammengefasst

Zusammengefasst

Situation, Salonschließung, Hilfen, Anlaufstellen
NRW Rettungsschirm

NRW Rettungsschirm

Auch NRW hat Maßnahmen in Sachen Corona eingeleitet
Heimservice verboten!

Heimservice verboten!

Friseure dürfen auch DAS nicht - es drohen Strafen
Hauptmenü