Als digitale Zeitschrift anerkannt: Deutsche Bibliothek Berlin - Frankfurt - München - ISSN: 2190-9873 Letzte Aktualisierung: 18.04.2024

Rettungsanker für die Friseurbranche ?

Wie Frisöre die Einschnitte der Pandemie überwinden – und digitaler werden


Überbrückungshilfe III Plus: Ein Rettungsanker für die Friseurbranche ?

Nach anfänglichen Ansturm auf die Salons nach dem Ende des letzten Lockdowns sind die Kund:innen im Hinblick auf die steigenden Infektionszahlen wieder zurückhaltender geworden. Jörg Müller, Hauptgeschäftsführer vom Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks, schätzt den Umsatzrückgang im Vergleich zurzeit vor der Pandemie immer noch zweistellig ein und geht auch mittelfristig nicht von einer Besserung aus. Jenseits der Diskussion um 2G oder 3G, auf die Friseur:innen wenig Einfluss nehmen können, ist jetzt eine langfristige Strategie gefragt, um durch die weiterhin unsicheren Zeiten zu navigieren. Ein Element dieser Strategie können die zahlreichen öffentlichen Hilfsprogramme sein, die die Bundesregierung zur Unterstützung von der Pandemie gebeutelten Wirtschaftszweige aufgelegt hat. So auch die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) sowie vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) Überbrückungshilfe III Plus. Doch laut dem Handelsblatt riefen in vielen Branchen weniger als die Hälfte der von der Krise stark betroffenen Unternehmen die Hilfen ab. Dabei kann das Programm helfen, entstandene Löcher zu stopfen, sich eine Atempause zu verschaffen und auch in die Zukunft zu investieren – der folgende Beitrag informiert daher über die Rahmenbedingungen der Überbrückungshilfe III Plus. 

Für wen kommen die Hilfen infrage?

Kleine Unternehmen dürfen sich freuen, denn sie können besonders von dem milliardenschweren Hilfspaket profitieren. Antragsberechtigt sind nämlich “Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler bis zu einem Jahresumsatz von 750 Millionen Euro im Jahr 2020 sowie Start-ups, die bis zum 31. Oktober 2020 gegründet wurden, gemeinnützige Unternehmen, kirchliche Unternehmen und Organisationen aus allen Branchen.” Außerdem müssen sie Umsatzeinbrüche von mindestens 30 Prozent in den Monaten des Förderzeitraums Juli 2021 bis September 2021 im Vergleich zum Referenzmonat in 2019 belegen können. Doch auch Unternehmen jenseits der Umsatzgrenze gehen nicht zwangsläufig leer aus, sofern sie direkt von den Lockdowns betroffen waren. Für die Monate November 2020 bis Juni 2021 gilt das Vorgängerprogramm Überbrückungshilfe III. Erst- und Änderungsanträge für beide Programme können noch bis zum 31. Oktober 2021 eingereicht werden. Dieser Beitrag fokussiert sich auf die Überbrückungshilfe III Plus.

Wofür können die Hilfen genutzt werden?

Vorrangig können bei der Überbrückungshilfe III Plus betriebliche Fixkosten geltend gemacht und Verluste aus umsatzschwachen Monaten ausgeglichen werden. Diese müssen vertraglich begründet sein, zur Erfüllung behördlicher Vorgaben dienen und “nicht einseitig veränderbar sein”. Im Wesentlichen sind damit Verträge gemeint, die zur Aufrechterhaltung des Betriebs dienen und nicht reduziert oder gekündigt werden können. Wie hoch der Zuschuss ausfällt, hängt wiederum von der Höhe der Umsatzeinbußen ab. Natürlich müssen die Kosten im Förderzeitraum angefallen sein. Beispielhaft sind unter Punkt 2.4 der offiziellen FAQs folgende Kostenpunkte gelistet:

  • Pachten und Mieten
  • Zinsaufwendungen für betriebliche Kredite und Darlehen
  • Ausgaben für Elektrizität, Wasser, Heizung und Reinigung
  • Grundsteuern
  • Versicherungen, Abonnements und andere feste betriebliche Ausgaben (z. B. Kosten für Telekommunikation wie Telefon- und Internet, Server, Rundfunkbeitrag etc.)
  • Bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen zur Umsetzung von Hygienekonzepten.
  • Investitionen in Digitalisierung (z. B. Aufbau oder Erweiterung eines Online-Shops, Eintrittskosten bei großen Plattformen, Lizenzen für Videokonferenzsysteme, erstmalige SEO-Maßnahmen, Website-Ausbau, Neuinvestitionen in Social Media Aktivitäten, Kompetenz-Workshops in digitalen Anwendungen, Foto-/Video-Shootings, wenn sie zur Ausübung der betrieblichen oder selbstständigen Tätigkeit erforderlich sind) von bis zu maximal 10.000 Euro im Förderzeitraum.
  • Kosten für prüfende Dritte, die im Rahmen der Beantragung der Corona-Überbrückungshilfe (4. Phase) anfallen.

Der letzte Punkt weist auf einen wichtigen Umstand hin: Die Anträge können Unternehmen nicht selbst stellen. Mit einem prüfenden Dritten gemeinsam kann der eigene Fall geprüft werden und eine Einschätzung zum möglichen Erfolg des Antrags eingeholt werden. Prüfende Dritte können z. B. eine Steuerberatung, eine Wirtschaftsprüfung, eine Anwaltskanzlei oder ein:e vereidigte:r Buchprüfer:in sein. Die Kosten für die Erstellung des Antrags sind ebenfalls förderfähig.

Jetzt Digitalisierungsprojekte anstoßen

Neutral betrachtet war Corona einer der größten Digitalisierungsbooster überhaupt. Zeitweise schienen große Teile unseres Lebens zwangsweise ausschließlich online zu stattzufinden: Kultur, Gesellschaft, Teile der Grundversorgung, wie z. B. Lebensmittellieferungen, um nur einige zu nennen. Während manche Dinge vermutlich Pandemiephänomene bleiben werden, haben sich Verbraucher:innen an viele digitale Vorzüge gewöhnt und werden diese nicht missen wollen. Gleichzeitig sind Aspekte wie Verfügbarkeit, Effizienz und Flexibilität nicht nur für Kund:innen ein Gewinn, sondern auch für Salons. Durch Digitalisierung können diese sowohl betriebswirtschaftliche Prozesse vereinfachen, als auch ihre Sichtbarkeit erhöhen und sich neue Vertriebskanäle und Geschäftsmodelle aufbauen. So können beispielsweise auch Investitionen in Online-Shops, Social Media oder die eigene Website durch die Überbrückungshilfe III gefördert werden. Dadurch bietet das Programm Salons nicht nur eine “Nothilfe”, sondern reelle Möglichkeiten, Vorteile der Digitalisierung für sich zu realisieren. Salonbetreiber:innen, die bereits über entsprechende Investitionen nachgedacht haben, sich jedoch bisher vor den Kosten gescheut haben, können diese Chance nutzen, um konkrete Projekte anzustoßen und die Überbrückungshilfe auszuschöpfen. 

Hinweis: Dieser Beitrag erhebt keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Die jeweils aktuellen Informationen zu den Förderprogrammen sind den Webseiten des BMWi und des BMF zu entnehmen. Änderungen sind jederzeit möglich.

Weitergehende Informationen finden Sie unter den folgenden Links:

 

Über den Autor: 

Nikbin Rohany ist Geschäftsführer des Münchner Software-Start-ups Shore. Das Unternehmen bietet eine innovative Software-as-a-Service-Lösung zur digitalen Termin- und Kundenverwaltung speziell für kleine und mittlere Unternehmen im Dienstleistungsbereich  – vom Friseur über Kosmetikstudios bis hin zu Unternehmen im Bereich Gesundheit, Fitness oder Einzelhandel. 

Informationen zum Anbieter
SHORE GmbH
Ridlerstraße 31
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