Hamburg – Ausbildung und Prüfungen unter Pandemie-Bedingungen – keine leichte Aufgabe. Was gilt es zu beachten, damit der Infektionsschutz für alle Beteiligten gewährleistet ist? Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) und der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks haben basierend auf dem SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für das Friseurhandwerk gemeinsam Konkretisierungen für Gesellenprüfungen zusammengestellt.
So gelingt eine sichere und gesunde Prüfung
In insgesamt 15 Punkten fasst die Planungshilfe Schutzmaßnahmen für die Gesellenprüfung zusammen. Im Vordergrund steht der größtmögliche Schutz von Prüflingen, Modellen sowie Prüferinnen und Prüfern. Um diesen zu gewährleisten, ist die Teilnahme an Prüfungen bei Krankheitssymptomen nicht erlaubt.
Die grundsätzlichen Vorgaben für die Prüfung: Mindestens 1,5 Meter Abstand zu anderen Personen, bei Nichteinhaltung passende Mund-Nasen-Bedeckungen für alle und gegebenenfalls Atemschutzmasken für Prüflinge und Prüfende. Außerdem sollten sich möglichst wenige Personen im Raum aufhalten und alle Anwesenden müssen die Hygienevorgaben beachten.
Da die Bundesländer eigene Landesverordnungen erstellen, sollte vor Durchführung der Prüfung unbedingt eine Anfrage beim jeweiligen Landesministerium erfolgen.
Wie für die Prüfungen, gilt auch bei der Anleitung Auszubildender im Salon: Das Abstandsgebot von 1,5 Metern zwischen Personen darf unterschritten werden, wenn alle Beteiligten mindestens eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Wird im gesichtsnahen Bereich einer Person gearbeitet, die dabei keine Mund-Nasen-Bedeckung trägt, müssen Azubis und anleitende oder prüfende Personen eine FFP2-Maske (oder N95-/KN95-Maske) ohne Ausatemventil und zusätzlich Schutzbrille oder Gesichtsschild tragen.
Quelle: BGW