Als digitale Zeitschrift anerkannt: Deutsche Bibliothek Berlin - Frankfurt - München - ISSN: 2190-9873 Letzte Aktualisierung: 19.11.2024

Ohne Maske ? Bitte trotzdem beachten....

Das sagt die BGW in den aktuellen Vorgaben:


AKTUELLE INFORMATION 

Mit Ablauf des 25. Mai tritt die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung außer Kraft.
Auch die BGW zieht ihre branchenspezifischen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards zurück.

Damit entfallen die darin enthaltenden verpflichtenden Maßnahmen wie folgt

  • Erstellung eines Hygieneplans, 
  • betriebsbedingte Kontaktreduzierung, 
  • Unterweisung zu Gesundheitsgefährdungen durch SARS-CoV-2,
  • verpflichtende Information der Beschäftigten zu den Möglichkeiten einer Schutzimpfung. 
  • gesetzlich festgeschriebene Möglichkeit der Beschäftigten, sich während der Arbeitszeit impfen zu lassen.

ACHTUNG:
Die Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen müssen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung
erforderliche Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren treffen.

In dieser müssen eigenverantwortlich vom Arbeitgeber bzw. von der Arbeitgeberin Maßnahmen zum Schutz vor SARS-CoV-2-Infektionen festgelegt und fortgeschrieben werden.

Die BGW empfiehlt daher grundsätzlich weiterhin die Einhaltung der bereits bestehenden Basisschutzmaßnahmen:

A = Abstand – mindestens 1,5 Meter zwischen Personen in Innenräumen so weit wie möglich einhalten.

H = Hygiene – richtiges Husten und Niesen in die Armbeuge, Desinfektion oder Waschen der Hände sowie bei Corona-typischen Symptomen zuhause bleiben.

A = Arbeiten mit Maske – überall wo der Abstand zu Personen nicht eingehalten werden kann oder eine schlechte Lüftungssituation besteht, sollte mindestens ein Mund-Nasen-Schutz/eine medizinische Gesichtsmaske oder eine Atemschutzmaske (z.B. FFP2-Maske) getragen werden. 

L = Lüften von Innenräumen regelmäßig durchführen. 

Bereits installierte Schutzmaßnahmen, wie beispielsweise transparente Abtrennungen oder Händedesinfektionsspender, können bestehen bleiben und dienen weiterhin zum Schutz der Mitarbeitenden. Ebenfalls sind Testangebote für die Beschäftigten weiterhin sinnvoll und eine wirksame Maßnahme zur Vermeidung von Ausbrüchen im Betrieb.

bleibt gesund!

weitere Informationen unter bgw-online-de/corona

 

Das könnte Sie auch interessieren

TOP HAIR MESSE VERSCHOBEN

TOP HAIR MESSE VERSCHOBEN

Eine schwere Entscheidung.....
>>> UPDATE 10.03.2020 > Finanzielles Desaster oder Hilfe in Sicht

>>> UPDATE 10.03.2020 > Finanzielles Desaster oder Hilfe in Sicht

Was tun bei Corona, Quarantäne, Umsatzausfall?
CORONA Diese Hilfen gibt es!

CORONA Diese Hilfen gibt es!

Bürgschaften, Kredite, Kurzarbeitergeld ...
Fakten - Informationen - Adressen zu CORONA

Fakten - Informationen - Adressen zu CORONA

Nicht die Innungen oder Verbände sind zuständig....
Kommunikation bei Corona-Sperre

Kommunikation bei Corona-Sperre

richtig mit Kunden kommunizieren
Krisenzeit

Krisenzeit

Wie Wella die Friseur-Community unterstützen möchte
Zusammengefasst

Zusammengefasst

Situation, Salonschließung, Hilfen, Anlaufstellen
NRW Rettungsschirm

NRW Rettungsschirm

Auch NRW hat Maßnahmen in Sachen Corona eingeleitet
Heimservice verboten!

Heimservice verboten!

Friseure dürfen auch DAS nicht - es drohen Strafen
Hauptmenü