Als digitale Zeitschrift anerkannt: Deutsche Bibliothek Berlin - Frankfurt - München - ISSN: 2190-9873 Letzte Aktualisierung: 11.12.2024

NRW-Soforthilfen

Antragsverfahren startet Freitag neu


Heute haben Wirtschaftsminister Pinkwart und Innenminister Reul über den Stand der Ermittlungen und die weitere Umsetzung der Soforthilfen informiert. Im Wesentlichen ist in der Pressekonferenz folgender Ausblick auf die Fortsetzung des Programms gegeben worden:

Neben der Sicherheit soll weiterhin die Schnelligkeit der Soforthilfen oberste Priorität haben. Die Antragstellung soll am Freitag und die Auszahlung im Laufe dieser Woche wieder starten.  

Im Hinblick auf die Sicherheit wird im Verfahren eine neue Sicherheitsschleife aktiviert und dabei auf die Unterstützung der Finanzämter in Form eines Datenabgleichs zurückgegriffen: Die Soforthilfe wird nur auf ein dem Finanzamt bekanntes Konto überwiesen. Es werden nur Anträge entgegengenommen, in denen eine entsprechende IBAN angegeben wurde. Dies soll auch im Antragsformular abgebildet werden durch einen entsprechenden Hinweis, nur jene IBAN anzugeben. Bleiben soll es insgesamt bei dem durchgängig digitalen Verfahren. Ab Freitag im Laufe des Tages soll das Antragsverfahren entsprechend wieder gestartet werden.

Auszahlungen von bereits gestellten Anträgen sollen so schnell wie möglich im Laufe dieser Woche wiederaufgenommen werden. Jene Auszahlungen, die eigentlich am vergangenen Donnerstag erfolgen sollten, werden als erste überprüft. Anschließend sollen jene Anträge ausgezahlt werden, in denen das Konto angegeben wurde, das dem Finanzamt bekannt ist. Weiter werden nun auch jene Anträge geprüft werden, die zu Beginn des Verfahrens unabhängig von den Betrugs-Seiten aufgrund anderer Auffälligkeiten (z.B. Doubletten) zurückgestellt worden waren. Antragsteller, die eine andere als jene dem Finanzamt bekannte IBAN angegeben haben, werden von der Verwaltung kontaktiert.  

WICHTIG: Es wurden bereits zahlreiche Fake-Seiten zur Corona-Soforthilfe abgeschaltet, dennoch sollte weiterhin größte Vorsicht angewandt werden. Die offiziellen Corona-SoforthilfenSeiten sind vom Netz genommen.  Klar ist, dass bis Freitag keine Antragstellung möglich ist und jede Seite, die anderes suggeriert, ein Fake ist. Sobald das Antragsverfahren wieder startet, sollte ausschließlich die offizielle Seite des Wirtschaftsministeriums NRW genutzt werden.

Quelle: UVH NRW  /  FRISEUR- UND KOSMETIKVERBAND  NORDRHEIN-WESTFALEN 

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