Die Landesregierung setzt die gestrigen Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) zur Kontaktreduzierung und Eindämmung der Pandemie erneut konsequent und zügig in NordrheinWestfalen um.
Sie hat die Coronaschutzverordnung entsprechend angepasst. Zur Begrenzung der auf ein deutlich kritisches Niveau gestiegenen Infektions- und Hospitalisierungszahlen und insbesondere zur weiteren Gewährleistung ausreichender medizinischer Versorgungskapazitäten treten ab Samstag, 4. Dezember 2021, damit weitere zielgerichtete Maßnahmen in Kraft, die das Infektionsgeschehen bremsen sollen und insbesondere einen weiteren Anstieg der Hospitalisierungsfälle verhindern sollen.
Die neue CoronaSchVO tritt zum 4. Dezember 2021 in Kraft und mit Ablauf des 21. Dezember 2021 außer Kraft.
Sie finden die Verordnung zum Download oben rechts
Quelle: FRISEUR- UND KOSMETIKVERBAND NORDRHEIN-WESTFALEN