Am 10. August fand die aktuelle Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin statt.
Beschlossen wurden die neuen Corona Richtlinien.
Nicht nur für die Friseure scheint es schwer zu werden.
Ab 23. August 2021 gilt die 3G Regel.
Bedeutet Zutritt nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen.
Gültig ist diese Regel im Grunde bei allen öffentlichen Einrichtungen, Geschäften und Veranstaltungen wo mehrere Menschen zusammenkommen.
Ausgenommen Einkauf/täglicher Bedarf.
Gültig aber auch beim Friseur.
Wer weder geimpft noch genesen ist, ist verpflichtet
einen negativen Antigen Schnelltest der nicht älter als 24 Stunden ist oder
einen PCR Test, der nicht älter als 48 Stunden ist vorzulegen.
Kinder bis zum sechsten Lebensjahr sind ausgenommen.
Diese Regelung muss jetzt noch von den Ländern aktualisiert und in die jeweilige Landesverordnung integriert werden. Hierbei kann es selbstverständlich noch Änderungen zur Verschärfung, wie aber auch zu Erleichterung geben.
So können die Länder beispielsweise diese Regel ganz oder teilweise aussetzen, solange die sieben Tage Inzidenz in einem Landkreis stabil unter 35 neuen Infektionen pro 100.000 Einwohner liegt.
Diese Regel soll mindestens alle vier Wochen überprüft werden.
Unklar ist bisher, ob es nur Schnelltests oder auch eine Selbsttestdurchführung erlaubt ist.
Es ist möglich, dass es auch einzelne Bundesländer geben wird, die nur einen PCR Test erlauben.
Eine weitere Änderung ist die Abschaffung der kostenlosen Testmöglichkeiten, die ist nur noch bis zum 11. Oktober geben wird.
Aktualisiert werden soll die auch die Arbeitsschutzverordnung, hier dürfen wir neugierig sein was von der BGW beschlossen werden wird.