Bund und Länder wollen mit einem 1.5 Milliarden €uro schweren Härtefallfond Firmen unterstützen, die bei den bisherigen Coronahilfen leer oder unzureichend ausgegangen sind.
Anträge hierfür müssen in den jeweiligen Ländern gestellt werden
Profitieren sollen hiervon Unternehmen, die bei den bisherigen Hilfsprogrammen nicht berücksichtigt werden konnten. Zum Beispiel weil sie bestimmte Antragskriterien nicht erfüllten.
Die Länderentscheiden dann in Eigenregie, welche Unternehmen Geld aus diesem Fond erhalten.
Diese Härtefallhilfen sind wegen der Pandemie aufgelegte Förderprogramme der einzelnen Bundesländer. Sie richten sich speziell an die Unternehmen, bei denen die bestehende Corona Hilfen des Bundes, der Länder oder Kommunen, (zum Beispiel die Überbrückungshilfe, November oder Dezember Hilfen), nicht ausreichend sind.
Antragsberechtigt sind Unternehmen und Selbstständige, die pandemiebedingt in wirtschaftlich besonderen Schwierigkeiten geraten sind.
KEIN Antrag kann gestellt werden, wenn die Situation durch andere Mittel abgewendet werden kann, zum Beispiel durch sonstige Hilfsangebote des Bundes, der Länder oder eigene Mittel.
Die genauen Antragsvoraussetzungen werden im Detail vom jeweiligen Bundesland festgelegt.
Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, die nicht bei einem deutschen Finanzamt geführt werden, Unternehmen ohne inländische Betriebsstätte sowie öffentliche Unternehmen.
Die Härtefallhilfen sind eine Billigkeitsleistung, was bedeutet: sie werden in Einzelfällen gewährt, es besteht kein Rechtsanspruch.
Die Höhe der Forderung hängt von der Belastung der Unternehmen im Einzelnen ab. Orientierungspunkt sind die sonstigen Unternehmenshilfen des Bundes, bedeutet insbesondere an den förderfähigen Fixkosten. Die Härtefallhilfe sollte die Summe von 100.000 € nicht übersteigen. Bund und Länder haben hier für insgesamt 1,5 Milliarden € für das Jahr 2021 bereitgestellt
Der Antrag muss über einen prüfenden Dritten (Steuerberater) gestellt werden.
Je nach Bundesland sind Ausnahmen möglich, beispielsweise für Solo Selbstständige.
Steuerlich sind diese Härtefall Hilfen als Betriebseinahme im Rahmen der Gewinnermittlung zu berücksichtigen. Die Bewilligungsbehörde wird die Finanzbehörde elektronisch von amtswegen, über die gewährte Härtefallhilfe unter Benennung des Leistungsempfängers informieren.
HILFE IN DEN BUNDESLÄNDERN:
• Bayern
• Berlin
• Bremen
• Hamburg
• Hessen
• Saarland
• Sachsen