Erneut hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine bundesweite Möglichkeit für die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit (AU) nach telefonischer Kontaktaufnahme und Anamnese durch den behandelnden Arzt geschaffen. Für Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, wird die Möglichkeit geschaffen, nach telefonischer Anamnese bis zu sieben Tage krankgeschrieben zu werden.
Dies gilt befristet vom 19. Oktober bis zum 31. Dezember 2020.
Die niedergelassenen Ärzte müssen dabei die Patienten eingehend telefonisch befragen und sich auf diese Weise - auch ohne Praxisbesuch - persönlich von ihrem Zustand überzeugen. Die Krankschreibung kann einmalig telefonisch um weitere sieben Kalendertage verlängert werden.
Genaueres lässt sich der anliegenden Pressemeldung entnehmen: https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen/903/
Quelle: ZV