Als digitale Zeitschrift anerkannt: Deutsche Bibliothek Berlin - Frankfurt - München - ISSN: 2190-9873 Letzte Aktualisierung: 18.04.2024

Hilfe für den Privatbedarf

Wenn das Geld für für Wohnung und Miete fehlt....


Die Soforthilfe für Solo Selbstständige und kleine Unternehmer ist angelaufen. In einigen Bundesländern etwas zögerlich, bei uns hier in Nordrhein-Westfalen recht flott. 

Selber konnte ich am Samstag gegen 16:00 Uhr innerhalb von 10 Minuten das Formular, welches recht einfach gehalten war, problemlos absenden. Am Montagmorgen um 10:00 Uhr kam bereits die Bewilligung. 

Zuvor hatte es im Netz so einiges an Unklarheiten gegeben, einige Bundesländer hatten gefordert das vor Antragstellung erst alle liquiden Privaten Mittel aufgebraucht sein müssen. Als ich meinen Bundestagsabgeordneten damit konfrontierte erfuhr ich: der Gesetzesentwurf war anders! Inzwischen wurden die Länderseiten korrigiert, Privatvermögen ist geschützt. 

Trotzdem macht sich im Netz weiter Unmut breit, so manchem Unternehmer ist die Unterstützung zu gering. 
Fragen gibt es auch zur Versteuerung, dazu ist zu sagen: die Beihilfe muss am Jahresende als Einnahme deklariert werden, unterliegt aber nicht der Umsatzsteuerpflicht. 

Zu beachten ist auch der Hinweis im Kleingedruckten des Bewilligungsbescheides: diese Mittel dürfen nicht für überfällige Verpflichtungen, zum Beispiel aus dem Vorjahr, verwendet werden. Vielmehr sind sie gedacht, um Schäden die dem Unternehmen durch Corona entstanden sind, auszugleichen.
Mittel die nicht zweckgebunden verwendet oder nicht benötigt werden, sind zurückzuzahlen!

Für noch mehr Unmut sorgt die Tatsache, dass die Soforthilfe für das Unternehmen und nicht für den Privatbedarf des Unternehmers gedacht ist. 

Allerdings kann jeder Unternehmer (auch als Selbstständiger und vorübergehend) Grundsicherung (ALG2) beantragen. 

Neben den Soforthilfen (des Bundes und der Länder) gibt es für Selbständige  (aufgrund aktueller gesetzlicher Änderungen) die Möglichkeit, ALG II wesentlich einfacher zu erhalten. Die Änderungen betreffen insbesondere die „Nicht-Vermögensanrechnung“ und die wesentlich einfachere Übernahme von Miet/-Wohnungskosten. 

Weitere Infos über die Bundesagentur für Arbeit 

https://www.arbeitsagentur.de/corona-faq-grundsicherung

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