Als digitale Zeitschrift anerkannt: Deutsche Bibliothek Berlin - Frankfurt - München - ISSN: 2190-9873 Letzte Aktualisierung: 24.04.2024

GEMA

Gutschriften der GEMA


Seit dem 20. Mai 2020 versendet die GEMA – nach dem Aussetzen wegen behördlicher Schließungen – wieder normal ihre Rechnungen. Folgendes wird uns durch die GEMA nunmehr mitgeteilt: 

Für den Zeitraum der behördlich angeordneten Schließungen werden nun Gutschriften für die Schließungszeiträume erstellt. Aufgrund der vielfältigen, regional und branchenabhängig sehr unterschiedlichen behördlichen Regelungen, der hohen Zahl der bestehenden Verträge und aufgrund der rechtlichen Präzedenzsituation kann teilweise nicht mit finaler rechtlicher Verbindlichkeit ermittelt werden, in welcher Höhe und für welchen Zeitraum Gutschriften erstellt werden müssten. 

Aufgrund dieser erschwerten Situation ist daher zwingend die Mitwirkung des Kunden erforderlich, der als einziger die individuellen Schließzeiten seiner Betriebsstätten beurteilen kann und entsprechend der GEMA mitteilen soll. 

Bei der Bearbeitung dieser Mitteilungen respektive der Erstellung der Gutschriften soll dabei ein größtmöglicher Automatisierungsund Digitalisierungsgrad erreicht werden. Das Onlineportal der GEMA wird daher um zusätzliche Funktionen erweitert, die es ermöglichen, Mitteilungen der Kunden zu individuellen Schließzeiten zu empfangen und automatisiert Gutschriften zu erzeugen. Über eine zusätzliche Kachel im Musiknutzer-Dashboard bekommen Kunden eine Übersicht der relevanten Nutzungsorte und können dort jeweils den individuellen Schließzeitraum und eine Bankverbindung für ggf. nötige Rückzahlungen selbständig eintragen. 

Hierfür wird der bisherige Prozess so geändert, dass neben der Kundennummer ein spezifischer Code erforderlich ist, der dem Kunden separat für die Eingabe ins System mitgeteilt wird. Die Mitteilung über die Möglichkeit zur Gutschrift sowie des Codes erfolgen aufgrund der Datenlage per Post an die für die jeweilige Kundennummer geführte Firmenanschrift. Initial bekommen somit alle Vertragskunden, die von Corona-Schließungen betroffen sind, ein Infoschreiben incl. Code, um ohne Zeitverzug Zugang zum Portal zu erhalten und die Mitteilung der Schließungen vornehmen zu können. Insofern Kunden nicht diesen Code erhalten sollten, können sie diesen im Portal anfordern und damit den Versand desselben auslösen. 


Quelle: GEMA  -  FRISEUR- UND KOSMETIKVERBAND NORDRHEIN-WESTFALEN 

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