Als digitale Zeitschrift anerkannt: Deutsche Bibliothek Berlin - Frankfurt - München - ISSN: 2190-9873 Letzte Aktualisierung: 11.12.2024

Gebühren ausgesetzt

GEMA-Gebühren: Entlastung für die Betrieb


Die GEMA, die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, unterstützt ihre Kunden in Zeiten der Corona-Epidemie, obwohl gerade Musiker und andere Künstler aktuell ebenfalls schwer betroffen sind. Konkret heißt es:  

„Das bedeutet konkret, wir (GEMA) ergreifen pragmatische und flexible Maßnahmen im Rahmen unserer treuhänderischen Verantwortung: Für Lizenznehmer ruhen für den Zeitraum, in dem sie ihren Betrieb aufgrund behördlicher Anordnungen zur Eindämmung der Pandemie-Ausbreitung schließen müssen, alle Monats-, Quartals- und Jahresverträge. Es entfallen während dieses Zeitraums die GEMA-Vergütungen. Kein Lizenznehmer soll für den Zeitraum der Schließung mit GEMA-Gebühren belastet werden. Diese Maßnahme gilt rückwirkend ab dem 16. März 2020.“  

Informationen und Anträge zur GEMA-Befreiung:  

Website: https://www.gema.de/musiknutzer/coronavirus-kundenunterstuetzung/    Mail: absagecorona@gema.de

Quelle: Friseure NRW

 

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