Die Corona-Pandemie erfordert spezielle Schutzmaßnahmen für das sichere Arbeiten im Friseurhandwerk sowie in Beauty- und Wellnessbetrieben. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat den branchenspezifischen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für das Friseurhandwerk sowie für Beauty- und Wellnessbetriebe an die gesetzliche Lage angepasst.
Ergänzend – oder über die BGW-Standards hinausgehend – gibt es rechtliche Vorgaben, beispielsweise
von Bundesländern oder Bund, die einzuhalten sind.
Der Arbeitsschutzstandard der BGW bietet eine branchenspezifische Hilfestellung für
Unternehmerinnen und Unternehmer zur Erfüllung von Arbeitsschutzpflichten in Hinblick auf das
Coronavirus. Die aktuelle Version (Stand: 22.12.2021) ist unter www.bgw-online.de/corona-schutzbeauty-wellness
zu finden.
Die „Ergänzende Regelung zum Atemschutz“ gilt als zusätzliches Dokument zum
aktualisierten branchenbezogenen SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard aufgrund der
derzeitigen kritischen Situation