Neues Kurzantragsformular für Kurzarbeit. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat im Rahmen einer neuen Weisung auch einen vereinfachten Vordruck für den Antrag auf Kurzarbeitergeld vorgelegt. Das neue Kurzantragsformular sowie Informationen zum Hinzuverdienst während des Bezugs von Kurzarbeitergeld finden Sie im neuen Corona-Infoportal des Zentralverbandes unter www.friseurhandwerk.de/corona/schwerpunkt-kug. Foto: Bundesagentur für Arbeit. |