Als digitale Zeitschrift anerkannt: Deutsche Bibliothek Berlin - Frankfurt - München - ISSN: 2190-9873 Letzte Aktualisierung: 05.12.2024

Einfacher, schneller

Antrag zur Kurzarbeit


Neues Kurzantragsformular für Kurzarbeit.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat im Rahmen einer neuen Weisung auch einen vereinfachten Vordruck für den Antrag auf Kurzarbeitergeld vorgelegt. Das neue Kurzantragsformular sowie Informationen zum Hinzuverdienst während des Bezugs von Kurzarbeitergeld finden Sie im neuen Corona-Infoportal des Zentralverbandes unter www.friseurhandwerk.de/corona/schwerpunkt-kug.


Foto: Bundesagentur für Arbeit.

Das könnte Sie auch interessieren

TOP HAIR MESSE VERSCHOBEN

TOP HAIR MESSE VERSCHOBEN

Eine schwere Entscheidung.....
>>> UPDATE 10.03.2020 > Finanzielles Desaster oder Hilfe in Sicht

>>> UPDATE 10.03.2020 > Finanzielles Desaster oder Hilfe in Sicht

Was tun bei Corona, Quarantäne, Umsatzausfall?
CORONA Diese Hilfen gibt es!

CORONA Diese Hilfen gibt es!

Bürgschaften, Kredite, Kurzarbeitergeld ...
Fakten - Informationen - Adressen zu CORONA

Fakten - Informationen - Adressen zu CORONA

Nicht die Innungen oder Verbände sind zuständig....
Kommunikation bei Corona-Sperre

Kommunikation bei Corona-Sperre

richtig mit Kunden kommunizieren
Krisenzeit

Krisenzeit

Wie Wella die Friseur-Community unterstützen möchte
Zusammengefasst

Zusammengefasst

Situation, Salonschließung, Hilfen, Anlaufstellen
NRW Rettungsschirm

NRW Rettungsschirm

Auch NRW hat Maßnahmen in Sachen Corona eingeleitet
Heimservice verboten!

Heimservice verboten!

Friseure dürfen auch DAS nicht - es drohen Strafen
Hauptmenü