Lockerungen soll es geben und alles freut sich. Keine Zutrittsbeschränkungen, keine Kontrollen.
Das sind die Folgen der Ministerpräsidentenkonferenz, die jetzt in den jeweiligen Landesregierungen regional angepasst werden müssen.
Doch Vorsicht!
Die Beschlüsse aus der Ministerpräsidentenkonferenz vom 16.02.2022 enthalten viele Einzelpunkte für Einzelhandel und Gastronomie, der Bereich körpernahe Dienstleistung fehlt allerdings.
Es bleibt jetzt abzuwarten inwieweit die Landesbehörden hier neue oder geänderte Vorgaben machen – bis dahin haben die alten Regelungen Bestand.
Wir werden weiterhin schnellstmöglichst informieren.