Als digitale Zeitschrift anerkannt: Deutsche Bibliothek Berlin - Frankfurt - München - ISSN: 2190-9873 Letzte Aktualisierung: 11.12.2024

Corona Schutzverordnung läuft aus

Meldung vom 28.02.2023


Heute dürfen wir Ihnen mitteilen, dass die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW am 28. Februar 2023 ausläuft. 

Damit entfallen in Nordrhein-Westfalen ab dem 1. März 2023 auch die letzten durch Landesrecht vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen (Maskenpflicht für Beschäftigte in Arztpraxen, landesrechtliche Regelungen für positiv getestete Personen, spezielle Regelungen für Pflegeheime und Eingliederungshilfeeinrichtungen nach Allgemeinverfügung). Ab dem 1. März 2023 gilt dann auch in Nordrhein-Westfalen nur noch das Bundesrecht und insoweit konkret die Maskenpflicht für Besucher in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen und vergleichbaren Einrichtungen. Denn der Bund wird die im Infektionsschutzgesetz (IfSG) noch verbliebenen Coronaschutzmaßnahmen ab dem 1. März weitgehend aussetzen. 

Dies gilt namentlich für die bisher bestehende Testpflicht für Krankenhäuser, Pflegeheime etc. sowie die Maskenpflicht für Beschäftigten in diesen Einrichtungen. Nur die Maskenpflicht für Besucher in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Arztpraxen und vergleichbaren Einrichtungen wird damit auf Basis des IfSG über den 1. März 2023 hinaus bis zum gesetzlich ohnehin vorgesehenen Ende sämtlicher Sonderregelungen im IfSG am 7. April 2023 fortbestehen. 

Hinweis: Die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung war bereits zum 31. Januar 2023 ausgelaufen. Minister Laumann dankt in der Pressemitteilung zum Auslaufen der Corona-Schutzverordnung „allen Menschen, die in den letzten drei Jahren die wechselnden Verordnungen mit großem persönlichen Engagement in Behörden, Unternehmen oder Vereinen umgesetzt haben sowie allen Bürgerinnen und Bürgern, die die Corona-Schutzverordnung in ihrem Alltag verantwortungsvoll beachtet haben“. 

Auch die Corona-Stabsstelle im MAGS, mit der wir in den vergangenen drei Jahren in einem intensiven Austausch standen, dankt den Wirtschafts-Organisationen, ihren Mitgliedern und den Betrieben für ihre Unterstützung und ihr Engagement. Dies geben wir gerne weiter. Auch wir möchten uns bei Ihnen bedanken für Ihre zahlreichen Rückmeldungen und den intensiven Austausch zu den Corona-Regelungen und ihren Auswirkungen in der betrieblichen Praxis. Ohne diese enge Zusammenarbeit in diesen äußerst schwierigen Zeiten wäre unsere Arbeit und insbesondere auch die Vertretung gegenüber der Landesregierung so nicht möglich gewesen. 

Quelle: FRISEUR- UND KOSMETIKVERBAND NORDRHEIN-WESTFALEN

 

 

Das könnte Sie auch interessieren

TOP HAIR MESSE VERSCHOBEN

TOP HAIR MESSE VERSCHOBEN

Eine schwere Entscheidung.....
>>> UPDATE 10.03.2020 > Finanzielles Desaster oder Hilfe in Sicht

>>> UPDATE 10.03.2020 > Finanzielles Desaster oder Hilfe in Sicht

Was tun bei Corona, Quarantäne, Umsatzausfall?
CORONA Diese Hilfen gibt es!

CORONA Diese Hilfen gibt es!

Bürgschaften, Kredite, Kurzarbeitergeld ...
Fakten - Informationen - Adressen zu CORONA

Fakten - Informationen - Adressen zu CORONA

Nicht die Innungen oder Verbände sind zuständig....
Kommunikation bei Corona-Sperre

Kommunikation bei Corona-Sperre

richtig mit Kunden kommunizieren
Krisenzeit

Krisenzeit

Wie Wella die Friseur-Community unterstützen möchte
Zusammengefasst

Zusammengefasst

Situation, Salonschließung, Hilfen, Anlaufstellen
NRW Rettungsschirm

NRW Rettungsschirm

Auch NRW hat Maßnahmen in Sachen Corona eingeleitet
Heimservice verboten!

Heimservice verboten!

Friseure dürfen auch DAS nicht - es drohen Strafen
Hauptmenü