Heute dürfen wir Ihnen mitteilen, dass die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW am 28. Februar 2023 ausläuft.
Damit entfallen in Nordrhein-Westfalen ab dem 1. März 2023 auch die letzten durch Landesrecht vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen (Maskenpflicht für Beschäftigte in Arztpraxen, landesrechtliche Regelungen für positiv getestete Personen, spezielle Regelungen für Pflegeheime und Eingliederungshilfeeinrichtungen nach Allgemeinverfügung). Ab dem 1. März 2023 gilt dann auch in Nordrhein-Westfalen nur noch das Bundesrecht und insoweit konkret die Maskenpflicht für Besucher in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen und vergleichbaren Einrichtungen. Denn der Bund wird die im Infektionsschutzgesetz (IfSG) noch verbliebenen Coronaschutzmaßnahmen ab dem 1. März weitgehend aussetzen.
Dies gilt namentlich für die bisher bestehende Testpflicht für Krankenhäuser, Pflegeheime etc. sowie die Maskenpflicht für Beschäftigten in diesen Einrichtungen. Nur die Maskenpflicht für Besucher in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Arztpraxen und vergleichbaren Einrichtungen wird damit auf Basis des IfSG über den 1. März 2023 hinaus bis zum gesetzlich ohnehin vorgesehenen Ende sämtlicher Sonderregelungen im IfSG am 7. April 2023 fortbestehen.
Hinweis: Die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung war bereits zum 31. Januar 2023 ausgelaufen. Minister Laumann dankt in der Pressemitteilung zum Auslaufen der Corona-Schutzverordnung „allen Menschen, die in den letzten drei Jahren die wechselnden Verordnungen mit großem persönlichen Engagement in Behörden, Unternehmen oder Vereinen umgesetzt haben sowie allen Bürgerinnen und Bürgern, die die Corona-Schutzverordnung in ihrem Alltag verantwortungsvoll beachtet haben“.
Auch die Corona-Stabsstelle im MAGS, mit der wir in den vergangenen drei Jahren in einem intensiven Austausch standen, dankt den Wirtschafts-Organisationen, ihren Mitgliedern und den Betrieben für ihre Unterstützung und ihr Engagement. Dies geben wir gerne weiter. Auch wir möchten uns bei Ihnen bedanken für Ihre zahlreichen Rückmeldungen und den intensiven Austausch zu den Corona-Regelungen und ihren Auswirkungen in der betrieblichen Praxis. Ohne diese enge Zusammenarbeit in diesen äußerst schwierigen Zeiten wäre unsere Arbeit und insbesondere auch die Vertretung gegenüber der Landesregierung so nicht möglich gewesen.
Quelle: FRISEUR- UND KOSMETIKVERBAND NORDRHEIN-WESTFALEN