Als digitale Zeitschrift anerkannt: Deutsche Bibliothek Berlin - Frankfurt - München - ISSN: 2190-9873 Letzte Aktualisierung: 24.04.2024

CORONA NRW ab 1.Oktober 21

Neuer Erlass des Landes NRW


Neue Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO) ab 01.10.2021
Die Landesregierung hat eine neue Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO) erlassen und damit die 
Regelungen den aktuellen Entwicklungen des Infektions- und Pandemiegeschehens in NordrheinWestfalen angepasst. Die neue ab dem 1. Oktober 2021 in Kraft tretende Corona-Schutzverordnung 
finden Sie hier.
Die neue Corona-Schutzverordnung gilt einstweilen bis zum 29. Oktober 2021.
Für den Bereich der körpernahen Dienstleistungen also Friseurleistungen enthält die neue Verordnung 
keine Änderungen. 

Quelle
FRISEUR- UND KOSMETIKVERBAND 
NORDRHEIN-WESTFALEN
 

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