Neue Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO) ab 01.10.2021
Die Landesregierung hat eine neue Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO) erlassen und damit die
Regelungen den aktuellen Entwicklungen des Infektions- und Pandemiegeschehens in NordrheinWestfalen angepasst. Die neue ab dem 1. Oktober 2021 in Kraft tretende Corona-Schutzverordnung
finden Sie hier.
Die neue Corona-Schutzverordnung gilt einstweilen bis zum 29. Oktober 2021.
Für den Bereich der körpernahen Dienstleistungen also Friseurleistungen enthält die neue Verordnung
keine Änderungen.
Quelle
FRISEUR- UND KOSMETIKVERBAND
NORDRHEIN-WESTFALEN