Als digitale Zeitschrift anerkannt: Deutsche Bibliothek Berlin - Frankfurt - München - ISSN: 2190-9873 Letzte Aktualisierung: 18.04.2024

BGW - SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard

Pandemie-Arbeitsschutzstandard für das Friseurhandwerk


Wie können Friseurinnen und Friseure während der Corona-Pandemie sicher arbeiten? 
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat einen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für die Branche Friseurbetriebe erarbeitet. 
Anmerkung: dieser ist noch von der Politik landesspezifisch "abzusegnen" 
Es kann passieren, das diese Vorlage in den einzelnen Bundesländern verschärft oder erweitert wird.

Bestmöglicher Schutz für Beschäftigte

Die Regelungen sind für alle Friseurbetriebe verbindlich und ergänzen den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesarbeitsministeriums um branchenspezifische Vorgaben. Ziel ist es, das Risiko einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus für Inhaber, Beschäftigte und Kunden von Friseursalons bestmöglich zu reduzieren. Die BGW berät Friseurbetriebe bei der Umsetzung und überprüft die Einhaltung der Regelungen.

Vorgeschriebene Schutzmaßnahmen

Der neue Branchenstandard enthält Hygieneregeln, Handlungsanweisungen und räumliche Vorgaben. Dabei gilt die Rangfolge: technische vor organisatorischen vor persönlichen Schutzmaßnahmen. Zu den verpflichtenden Maßnahmen in Deutschland gehören unter anderem:

  • Mund-Nasen-Schutz für Beschäftigte und Kundschaft
  • Obligatorisches Haarewaschen im Salon
  • Ausreichende Schutzabstände, gegebenenfalls mit Anpassung von Friseurarbeitsplätzen
  • Abschaffung von Wartezonen
  • Verwendung jeweils gereinigter Arbeitsmaterialien je Kunde
  • Optimierte Lüftung
  • Unterweisung der Beschäftigten in Schutzmaßnahmen, Händehygiene und Hautschutz

Um Friseurbetriebe bei der praktischen Umsetzung der Arbeitsschutzstandards zu unterstützen, entwickelt die BGW zusätzlich eine Handlungshilfe. 
Diese wird mit dem Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks und der Gewerkschaft abgestimmt und wird vor der voraussichtlichen Wiedereröffnung der Friseursalons vorliegen. 

Aktuelle Infos online und per Telefon

Der vollständige branchenspezifische SARS-CoV-2-Standard für Friseurbetriebe ist auf www.bgw-online.de/corona zu finden. Auf ihrer Infoseite für Versicherte veröffentlicht die BGW zeitnah aktuelle Informationen zur Corona-Pandemie. 

Für Fragen von Mitgliedsbetrieben und Versicherten hat die BGW eine Hotline eingerichtet. Über die Telefonnummer (040) 202 07 - 18 80 erhalten Mitgliedsbetriebe und Versicherte Auskünfte zu Fragen rund um das neuartige Virus aus Sicht der gesetzlichen Unfallversicherung: Montag - Donnerstag: 7.30 - 16 Uhr und Freitag: 7.30 - 14.30 Uhr.

Link zur BGW

 

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