Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat nach Gesprächen mit dem Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks (ZV) angekündigt, eine Ratenzahlung der Beiträge für 2021 zu ermöglichen.
Vorbild ist die Regelung aus dem ersten Corona-Jahr 2020.
Erneut sollen die Anträge digital und unkompliziert gestellt werden können.
Quelle: ZV Pressemitteilung