Als digitale Zeitschrift anerkannt: Deutsche Bibliothek Berlin - Frankfurt - München - ISSN: 2190-9873 Letzte Aktualisierung: 18.04.2024

BGW aktualisiert den Arbeitsschutz

Bei Arbeiten am Kunden immer FFP 2 oder gleichwertig


Neues von der BGW

Aufgrund der aktuellen Pandemielage ist bis auf Weiteres die angefügte „Ergänzende Regelung zum  Atemschutz“ umzusetzen. 
• Beschäftigte tragen in den Geschäftsräumen mindestens einen Mund-Nasen-Schutz.
• Bei Tätigkeiten mit unmittelbarem engem Kontakt mit einem Abstand unter 1,5 Meter zu anderen  Personen ist eine FFP2-Maske oder eine gleichwertige Atemschutzmaske – ohne Ausatemventil – zu  tragen.

Quelle Friseure NRW / BGW    
die Meldung der BGW steht oben rechts zum Download bereit

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