Als digitale Zeitschrift anerkannt: Deutsche Bibliothek Berlin - Frankfurt - München - ISSN: 2190-9873 Letzte Aktualisierung: 28.03.2024

Auch für den Privatbedarf ...

Neue Allgemeinverfügung des Landes NRW zur Soforthilfe


Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat angekündigt, dass sie für die Monate März und April eine Vertrauensschutzlösung schaffen wird, damit Empfänger der Soforthilfe zumindest 2.000 Euro für die private Lebensführung verwenden können. Zum Ende der dreimonatigen Förderperiode müssen die Antragsteller nachweisen, wie viel der Soforthilfe sie für betriebliche Kosten genutzt haben. Sollte ein Teil der Gelder anstelle der Beantragung von Grundsicherung für die private Lebensführung genutzt worden sein, werde das Land dem Bund die entstandene Lücke bis zu einem Betrag von 2.000 Euro erstatten.  

Dazu erklärt der Präsident von HANDWERK.NRW, Andreas Ehlert:  „Es wäre gut und praktikabel gewesen, wenn die Soloselbstständigen die Soforthilfe auch für die private Lebensführung hätten verwenden können. Ich bedaure sehr, dass die Bundesregierung sich nicht zu dieser parteiübergreifend befürworteten Lösung durchringen konnte.  Umso mehr begrüße ich, dass die nordrhein-westfälische Landesregierung jetzt eine eigene Lösung präsentiert hat. Vielen Handwerkern und anderen Soloselbständigen, die im Vertrauen auf die Soforthilfe keine Grundsicherung beantragt haben, ist damit eine große Sorge kommen.  Die Soforthilfe war ein großer Erfolg, weil sie den Betroffenen in einer wirtschaftlich existentiellen Situation ein Stück Sicherheit gegeben hat. Das dürfen wir jetzt nicht durch bürokratische Klimmzüge aufs Spiel setzen. 

Es wäre fatal, wenn jetzt im Nachhinein hunderttausendfacher Ärger mit den Nachweisen zur Verwendung der Soforthilfe aufkäme. Die Politik muss hier Worthalten und darf in dieser kritischen Situation nicht das Vertrauen der Menschen verspielen. Es ist gut, dass wenigstens die Landesregierung hier Flagge zeigt!“  

 

Quelle: HANDWERK.NRW  / Friseure NRW

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