FRISEURSALON: 10 qm pro Person!
Sind Kunden, Mitarbeiter oder beides gemeint? Wir haben bei der BGW* angefragt:
„Laut SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung darf eine Mindestfläche von 10 Quadratmetern für jede im Raum befindliche Person nicht unterschritten werden. Für einen Salon mit einer Größe von beispielsweise 60 Quadratmetern ergibt sich somit eine Höchstanzahl von sechs Personen – unabhängig davon, ob es sich hier um Mitarbeitende oder Kundschaft handelt.“
*Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege