Als digitale Zeitschrift anerkannt: Deutsche Bibliothek Berlin - Frankfurt - München - ISSN: 2190-9873 Letzte Aktualisierung: 23.03.2024

ZV Friseurhandwerk begrüßt Konjunkturpaket.

Betriebe, die ihre Ausbildungsaktivität fortsetzen, erhalten Prämie


ZV Friseurhandwerk begrüßt Konjunkturpaket. 

Der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks (ZV) begrüßt das Konjunkturprogramm der großen Koalition, insbesondere die befristete Senkung der Mehrwertsteuer. „Damit soll der Binnenkonsum gestärkt werden. Ein gutes Signal – auch für das Friseurhandwerk“, sagt Jörg Müller, Hauptgeschäftsführer des ZV. Konkret soll vom 1. Juli an bis zum 31. Dezember 2020 der Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auf 16 Prozent gesenkt werden. Weiter befürwortet der ZV die im Konjunkturprogramm angekündigten steuerlichen Entlastungen für Firmen und die geplante Stabilisierung der Sozialversicherungsbeiträge. Sie bringe Arbeitgebern Verlässlichkeit und schütze die Nettoeinkommen der Arbeitnehmer, so Jörg Müller. Und auch der einmalige Kinderbonus sei ein richtiges Signal.
 
Doch an einem wichtigen Punkt sieht das Friseurhandwerk noch Handlungsbedarf. „Durch den Shutdown der 80.000 Salons im Frühjahr und aufgrund der aktuellen Corona bedingten Einschränkungen der Betriebe ist die hohe Ausbildungsbereitschaft im Friseurhandwerk nachhaltig gefährdet“, warnt Jörg Müller. „Wenn in den kommenden Wochen und Monaten Ausbildungsverträge nicht abgeschlossen werden, wird im September kein Ausbildungsstart stattfinden.“ Eine solche Wirkung wäre fatal, sowohl für viele junge Menschen, als auch für die Zukunft des Friseurhandwerks.
 
Positiv bewertet der ZV deshalb die Maßnahmen der Bundesregierung zur Stärkung der Ausbildung in Zeiten der Corona-Pandemie. Das gestern beschlossene Konjunkturprogramm der Bundesregierung fördert kleine und mittlere Unternehmen, die ihr Ausbildungsplatzangebot 2020 im Vergleich zu den drei Vorjahren nicht verringern.
 
Betriebe erhalten für jeden neu geschlossenen Ausbildungsvertrag eine einmalige Prämie in Höhe von 2.000 Euro, die nach Ende der Probezeit ausgezahlt werden soll. Solche Unternehmen, die das Angebot sogar erhöhen, erhalten für die zusätzlichen Ausbildungsverträge 3.000 Euro. Betriebe, die ihre Ausbildungsaktivität trotz Corona Belastungen fortsetzen und Ausbilder sowie Auszubildende nicht in Kurzarbeit bringen, können eine Förderung erhalten. Unternehmen, die die Ausbildung im Betrieb nicht fortsetzen können, sollen die Möglichkeit einer vorübergehenden geförderten betrieblichen Verbund- oder Auftragsausbildung erhalten.


Foto: ZV Hauptgeschäftsführer Jörg Müller.

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