Aktuell stehen die Friseure wieder einmal im Blickpunkt der Medien. Nicht die Forderung nach genderneutralen Preisen steht im Raum. Diesmal geht es um ein anderes Problem, nämlich Pilze auf der Kopfhaut. Angeblich wird Dieser – laut Medien – hauptsächlich durch Barbershops übertragen.
Sommerloch sagen die Einen, Hetze gegen die Barber, heißt es anderswo.
Was ist dran am Thema, fragen wir:
Nicht neu
So ganz neu ist das Thema nicht. Bereits 2023 wurden dem Gesundheitsamt in Kiel insgesamt neun Personen gemeldet, die ein und denselben Barbershop besucht hatten und an einer Infektion mit Trichophyton tonsurans erkrankt waren.
Aus diesem Anlass fand eine Überprüfung hinsichtlich der Hygienezustände dieses Barbershop statt. Überprüft wurde wurden die Anforderungen nach der Landesverordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten in Schleswig-Holstein, der sogenannten Hygieneverordnung. Diese Verordnung gibt es in jedem Bundesland ist für das Friseurhandwerk verbindlich vorgeschrieben.
Zusätzlich wurden, zusammen mit der Klinik für Dermatologie des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein, mikrobiologische Untersuchungen von Materialien und Oberflächen des Barbershops genommen und überprüft.
Das Ergebnis
zeigte deutliche Mängel im Hygienemanagement. In dem Barbershop waren die Anforderungen, insbesondere die Hygieneverordnung für Arbeitsgeräte und Arbeitsplätze nicht bekannt und wurden daher nicht eingehalten.
Die mikrobiologische Untersuchung ergab den Nachweis, dass Werkzeug und Schubladen, die zur Lagerung der Geräte diente, infiziert waren.
Schlussfolgerung
des Gesundheitsamtes Kiel: von Barbershops kann eine relevante Infektionsgefahr, nicht nur für Erreger blutübertragener Infektionen, ausgehen. Bei den Betreibern besteht Informations- und Schulungsbedarf in Hinblick auf die Einhaltung der Hygieneverordnung.
Weiter wurde festgestellt, dass die bisherigen Kontrollmechanismen nicht ausreichend sind. Die Friseure, Barbershops sollen auf die Einhaltung der Hygieneverordnung überprüft werden.
Aktuell
Inzwischen mehreren sich derartige Vorfälle kreuz und quer durch Deutschland. Es gibt einige Hotspots im süddeutschen Raum. Immer wieder zeigt, sich das den Verantwortlichen die Anforderungen der Hygieneverordnung nicht bekannt sind. In der Regel liegt kein Hygieneplan vor, oftmals werden Flächen und Arbeitsmaterialien mit handelsüblichen Drogeriereinigern abgewischt, Handtücher bei unzureichenden 40 °C gewaschen und maschinell getrocknet. In Einzelfällen war sogar dieses fraglich. Es zeigten sich Krankheitskeime auf den verschiedensten Werkzeugen.
Ursache
In der Zeitschrift „Hygiene und Medizin“, Ausgabe 3/2024 heißt es: „Barbershops erhalten nach unserer Erfahrung, in der Regel bei der Gewerbeanmeldung und Aufnahme der Tätigkeit, keine ausreichende Informationsgrundlage auf der die erforderlichen Maßnahmen festgelegt werden können“
Hinzu kommt – zumindest bei den Billigfriseuren – der Zeitdruck. Auf Grund ihres Konzeptes müssen sie innerhalb eines vergleichbaren Zeitraums, deutlich mehr Kunden behandeln als die höherpreisigen Kollegen. Auch die Kostenvermeidung spielt eine Rolle, Drogeriereiniger sind nun mal preiswerter als ein gutes Desinfektionsmittel.
Unsinnige Forderungen
In den Diskussionsräumen des Internets werden Forderungen zur sofortigen Schließung der Barbershops laut. Innungen und Handwerkskammern wird Untätigkeit vorgeworfen. Das ist so nicht richtig.
Um in irgendeiner Weise tätig werden zu können, braucht es handfester Beweise, die gesichert und mit genauen Fakten versehen sind. Erst dann kann etwas in die Wege geleitet werden und auch dieser Weg ist genaustens rechtlich vorgeschrieben.
Anonymen Hinweisen wird nicht nachgegangen. Als erstes muss der Beschuldigte kontaktiert und eine Stellungnahme angefordert werden. Danach hat Dieser die Möglichkeit, das abzustellen und seinen Betrieb weiterzuführen.
Fakt ist auch: die Gesundheitsämter / Ordnungsämter sind personell zum Teil derart kaputtgespart, dass kaum noch Kontrollen stattfinden können.
Bereits vor wenigen Jahren zeigte sich diese Problematik bei der, von der Innung Düsseldorf einberufen, Konferenz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit.
Bedingt durch personelle Mängel in den Ordnungsämtern wissen die zuständigen Beamten nicht einmal, was sie überhaupt kontrollieren sollen, bzw. welche Vorschriften es gibt. Hier werden Wissen und Information nicht mehr ausreichend weitergegeben.
Fazit
Die „Geiz ist geil“ Welle und die Folgen werden langsam sichtbar. Dort, wo der Preis im Vordergrund steht, muss die Leistung angepasst werden. Gespart wird nicht am Gewinn, dafür bleiben Qualität, Sorgfalt und Anderes auf der Strecke. In der Regel müssen Kunden und Mitarbeiter mit Einbußen und Minderungen den Niedrigpreis finanzieren.
Letztlich ist es dann so, dass bei Niedrigpreisen auch das Umsatzvolumen und damit die gleichzeitig das Aufkommen der Umsatzsteuer. Durch die stark gewachsene Zahl der Niedriglöhne, sind die Beiträge für die Sozialkassen und Lohnsteuer gesunken. Bei steigenden Kosten in Verbindung mit gesunkenen Einnahmen, wird das dann überall ein Problem und führt zu Sparmaßnahmen mit Folgen: z.B. weniger Kontrollen.
Weitere Informationen über diesen Pilz finden sich im Fachbereich hier
Die Hygieneverordnungen finden sich in der Rubrik Gesetze und Vorschriften