Als digitale Zeitschrift anerkannt: Deutsche Bibliothek Berlin - Frankfurt - München - ISSN: 2190-9873 Letzte Aktualisierung: 24.04.2024

Verstärkte Kontrollen erfolgreich

Schwarzarbeit im Friseurhandwerk - Schadenssumme fast 3 Mio. Euro mit entsprechenden Nachzahlungsverpflichtungen


Im Rahmen des Bündnisses zur Bekämpfung der Schwarzarbeit von Bundesfinanzministerium (BMF), Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks (ZV) und Ver.di im Friseurhandwerk hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) die Kontrollintensität in der Friseur- und Kosmetikbranche deutlich gesteigert.  
Die Bündnispolitik zeigt sichtbare Erfolge: Im Jahr 2018 wurden 1.508 Betriebe im Friseurhandwerk kontrolliert, die Kontrollen sind somit gegenüber dem Vorjahr deutlich gestiegen. Das führte in 2018 zu 537 bereits abgeschlossenen Strafverfahren wegen Abgabenhinterziehung und Leistungsmissbrauch und insgesamt 375 abgeschlossenen Ordnungswidrigkeitsverfahren.  
Neben den noch nicht abgeschlossenen Strafverfahren wurden bereits Geldstrafen und -bußen in Höhe von rund 350.000 Euro verhängt. Die festgestellten Schadenssummen von fast 3 Mio. Euro, die zu entsprechenden Nachzahlungsverpflichtungen führen, lösen im übrigen nachgelagerte Kontrollen der Rentenversicherungsträger und Finanzbehörden aus.  
Exemplarisch ist die Schwerpunktprüfung in Sachen illegale Beschäftigung im Friseurhandwerk durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Karlsruhe zu nennen. Insgesamt wurden dabei im Oktober 2018 unter Einsatz von 100 Beamten 187 Objekte geprüft und 474 Personen einer Befragung unterzogen. In 108 Fällen wurde Einsicht in die Geschäftsunterlagen genommen. Dabei wurden zwölf Verstöße gegen das Mindestlohngesetz aufgedeckt und drei Delikte von illegaler Ausländerbeschäftigung ermittelt. In zehn Fällen fand ein sogenannter Leistungsmissbrauch statt. Bei 45 Sachverhalten muss eine weitergehende Überprüfung zeigen, ob auch hier gegen Rechtsnormen verstoßen wurde.
 
Auch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Osnabrück konnte einen Sozialbetrüger gezielt überführen. 2.250 Euro Geldstrafe, so lautet das Urteil des Amtsgerichts Syke gegen einen faktischen Geschäftsführer aus der Friseurbranche wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 29 Fällen sowie Leistungsbetrugs.
 
Fazit: Lohndumping und Abgabenverkürzung lohnen sich nicht.

Quelle: ZV und friseure nrw

 

 

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