Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in Düsseldorf hat den Entgelttarifvertrag für das Land NRW rückwirkend zum 1. Oktober 2022 für allgemeinverbindlich erklärt.
Nunmehr ist das AVE-Verfahren mit der Bekanntmachung der Allgemeinverbindlicherklärung im Bundesanzeiger vom 03.01.2023 endgültig angeschlossen.
Diese Lohntarife sind für ALLE FRISEURBETRIEBE IN NRW vorgeschrieben.
Die Bekanntmachung des Bundesanzeiger steht oben rechts auf dieser Seite zum Download bereit.
Quelle: Friseur- und Kosmetikverband Nordrhein-Westfalen