Als digitale Zeitschrift anerkannt: Deutsche Bibliothek Berlin - Frankfurt - München - ISSN: 2190-9873 Letzte Aktualisierung: 28.03.2024

Solidarität mit Selbstständigen

Sorgen bereitet #FriseureInNot vor allem die gesamtwirtschaftliche Perspektivlosigkeit


Die bundesweite Initiative #FriseureInNot schaut zufrieden auf die ersten Tage der Salonwiederöffnung zurück. 

Die bewährten Hygienekonzepte funktionieren wie erwartet sehr gut. Kunden zeigen sowohl Verständnis für die angespannte Terminverfügbarkeit, die u. a. durch die bundesweite 10 qm-Regelung hervorgerufen wird, als auch Bedauern für die prekäre finanzielle Situation der Friseure. 

Besonders schlimm trifft es den Vogtlandkreis in Sachsen, in dem viele Friseure aufgrund der Endverbraucher-Testpflicht vor der Existenzaufgabe stehen: Die Testpflicht wurde zwar staatlich verordnet, aber nicht ausreichend organisiert. Daneben bleiben in Flensburg Friseure weiterhin komplett geschlossen und stehen vor dem Aus. Mit Sorgen blickt die Initiative auf die Aussage der Bund-Länder-Konferenz für körpernahe Dienstleistungen, in der davon gesprochen wird, dass „für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen, bei denen – wie bei Kosmetik oder Rasur – nicht dauerhaft eine Maske getragen werden kann, ein tagesaktueller COVID-19 Schnell- oder Selbsttest der Kundin oder des Kunden und ein Testkonzept für das Personal Voraussetzung ist.“ 

Die Berufsgenossenschaft hat auch für diesen Fall bewährte Schutzkonzepte definiert, u. a. im Hinblick auf das Tragen von FFP2-Masken auf Seiten des Friseurs. Weshalb nun zusätzlich eine Testpflicht eingeführt wird, erschließt sich nicht, zumal sowohl die Test-Infrastruktur von staatlicher Seite nicht bereitsteht als auch weder die Kosten dafür absehbar sind noch der Nachweis- und Dokumentationsablauf geregelt ist. 

Welche schwierigen Auswirkungen politische Schnellschüsse haben, sieht man an der Situation in Sachsen. Sorgen bereitet #FriseureInNot vor allem die gesamtwirtschaftliche Perspektivlosigkeit. Leider hat die Bund-Länder-Konferenz wiederholt weder eine verständliche Regelung vereinbart noch eine verlässliche Planung in Aussicht gestellt. Denn die neue Vereinbarung ist einseitig inzidenz-bezogen und verschiebt somit konkrete Schritte weiter in die ungewisse Zukunft sowie lässt komplette Wirtschaftsbereiche außer Betracht. 

Die reine Betrachtung von Inzidenzen hat das Oberverwaltungsgericht in Niedersachsen im Eilverfahren von #FriseureInNot bereits kritisch gesehen. Denn diese Art der einfältigen politischen Betrachtung wird der vielfältigen Pandemie-Problematik nicht gerecht. 

Deshalb fordert #FriseureInNot: #SolidaritätMitSelbstständigen Gerade die vielen kleinen inhabergeführten Familienunternehmen und Kulturschaffenden, die wir gesellschaftlich so schätzen, werden weiter staatlich verordnet allein gelassen. In der großen politischen Diskussion wurden sie erneut unmittelbar vertröstet und ihr Schicksal nun einseitig an Inzidenzen verknüpft, deren Relevanz nicht ersichtlich und deren Erreichbarkeit nicht absehbar ist – gerade auch im Hinblick auf das Hochfahren der Testinfrastruktur, was zum Aufdecken von Dunkelziffern und damit zum Verschieben von Fallzahl-Relevanzen führen wird. 

Anstatt unvorhersehbare Zahlen als Grundlage zu nehmen, sollten verlässliche Hygiene-Konzepte betrachtet werden, die kleine Unternehmen längst bieten und die sich sowohl gut organisieren als auch einfach kontrollieren lassen. „Es ist inakzeptabel, dass Freiheitsrechte weiterhin durch pauschale Schließungen eingeschränkt werden, auch wenn längst präzises Handeln möglich wäre. Ein Jahr nach Beginn der Pandemie wissen wir viel genauer, wie Infektionen zustande kommen und haben Möglichkeiten an der Hand, um diese so effektiv wie möglich zu verhindern. Sollten sie dennoch auftreten, können wir sie transparent und verlässlich dokumentieren und damit eingrenzen“, so Noah Wild, Initiator von #FriseureInNot. 

„Es mangelt uns nicht an der Erkenntnis, sondern an der Umsetzung. Durch das politische Klein-Klein entstehen willkürliche Regelungen, die im Widerspruch zueinanderstehen, unfundiert klingen, ungerecht wirken und damit Unzufriedenheit erzeugen. Was theoretisch keinen Sinn macht, kann auch praktisch niemand mehr verstehen. Wahllose, staatlich verordnete Schließungen begegnen uns tagtäglich – und immer öfter werden daraus permanente Geschäftsaufgaben. Ein irreparabler gesamtgesellschaftlicher Schaden, der den Lockdown zum wirtschaftlichen Knockdown werden lässt und gleichzeitig ein ungewolltes Konjunkturprogramm für den Onlinehandel darstellt, das auf dem Rücken der kleinen Leute und zum Schaden der Innenstädte ausgetragen wird.“

Weshalb sowohl Fakten als auch bereits verfügbare Lösungsmöglichkeiten und Konzepte in der politischen Diskussion nicht angemessen berücksichtigt werden und wir weiterhin pauschal agieren, anstatt präzise zu handeln, erschließt sich #FriseureInNot nicht. Nach der Bund-Länder-Konferenz ist klar, dass Existenzen weiterhin wochenlang fahrlässig zerstört werden, anstatt sie endlich durch die längt überfällige, kontrollierte und sichere Wiedereröffnungen zu retten

Informationen zum Anbieter
Wild Beauty GmbH (Paul Mitchell)
Breslauer Str. 20
64342 Seeheim-Jugenheim
062 57 – 50 36-0
062 57 – 50 36 50/51
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