Als digitale Zeitschrift anerkannt: Deutsche Bibliothek Berlin - Frankfurt - München - ISSN: 2190-9873 Letzte Aktualisierung: 24.04.2024

SOFORTHILFE - eine endlose Geschichte

Ein Feedback aus dem Bundestag.


Danke an meinen Bundestagsabgeordneten Andreas Rimkus, der mir ein Feedback zum Thema Soforthilfe NRW zukommen ließ. Eine unendliche Geschichte, in welcher ich an die Politik appellierte, hier Zusagen einzuhalten und Fairness walten zu lassen. Doch einmal von Beginn:

Während der Corona Pandemie ordnete die Bundesregierung einen Lockdown an, und unterband damit die geschäftsmäßige Tätigkeit der Unternehmen. Damit trug sie eine Mitverantwortung für den Bestand dieser Betriebe. So sah es 2020 wohl auch die damalige Bundesregierung, und präsentierte ein, in Europa wohl einmaliges, Hilfspaket: die Soforthilfe 2020.  Voraussetzung für die In-Anspruch Name: wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge von Corona. 

Wichtigster Kernsatz bei der Präsentation war:
"Wir geben einen Zuschuss, es geht NICHT um einen Kredit. Es muss also nichts zurückgezahlt werden. Damit erreichen wir die, die unsere Unterstützung jetzt dringend brauchen."      
Zitat von Bundesfinanzminister Olaf Scholz

Von Beginn an war klar: es sollte nur den Unternehmen geholfen werden, welche einen Liquiditätsengpass überbrücken mussten. Dieses sollte in einem späteren Prüfungsverfahren auch auf Richtigkeit überprüft werden – auch das wurde angekündigt.

Genau dieses Abrechnungsverfahren sorgt zumindest in NRW für Zündstoff. 
Viele Tausend Antragsteller folgten der Aufforderung, übermittelten die angefragten Daten an das Land NRW um dann festzustellen, das fast immer ganz oder teilweise zurückgezahlt werden muss.
Umgehend erhielten die Betroffenen einen Schlussbescheid. Wie im Verwaltungsrecht verankert, konnte innerhalb von 14 Tagen ein Einspruch eingelegt werden, der dann eine Klage zur Folge gehabt hätte. 

Als Autor dieses Berichts bin ich selbst Betroffener und habe, so wie viele andere auch, keinen Einspruch eingelegt. 
a) aus Unkenntnis der Sachlage, insbesondere der Berechnungsgrundlage des Onlineformulars
b) aus finanziellen Gründen – nach Corona alle Ersparnisse aufgebraucht – kein Geld für eine Klage.

Später stellten sich gravierende Mängel heraus
Das Land NRW hatte gegen die DSGVO verstoßen und nicht die Einwilligung der Beteiligten eingeholt. 
Eine neue Definition des Begriffs „Liquiditätsengpass“ stellte ein Richter beim OVG fest .
Das Land NRW verlor sämtliche Klagen, in erster und Berufungsinstanz vor den Oberverwaltungsgerichten und muss das Abrechnungsverfahren komplett neu erstellen. 

Unglaublich aber leider wahr
Damit sollten eigentlich auch die – mit dem bemängelten Abrechnungsverfahren - erstellten Schlussbescheide für nichtig erklärt werden, … sollte man meinen. 
Pustekuchen…. Obwohl hier gerichtlich bescheinigt Mängel vorliegen, das Verfahren so hätte nicht abgewickelt werden dürfen, hält NRW an den Bescheiden fest und pocht auf die verstrichene Einspruchsfrist. 

Verkehrte Welt
Persönlich beziffere ich meinen Umsatzverlust während der Lockdowns auf rund -20.000 €uro, während die Abrechnung des Landes keinerlei Liquiditätsengpass erkennt und die Soforthilfe zu 100% zurückfordert. 

Spätere, pandemiebedingte, Umsatzverluste sollten durch Überbrückungshilfen usw. aufgefangen werden. In der Praxis sieht auch dieses anders aus: die Endabrechnung meines Steuerberaters ergibt eine Nachforderung von über 7.000 €, beantragt im März 2023.  
Bis heute warte ich vergebens, so wie viele andere auch. 
 

Das ist existenzbedrohend und unfair. 
War es doch zu Beginn anders kommuniziert und bestraft jetzt die Unternehmen, welche fleißig, ehrlich und fair im Markt agiert haben. Wer im Mai mit viel zusätzlichem Aufwand, Fleiß und Kosten Umsatz generiert hat wird bestraft – wer sich der schwarzen Kasse bedient profitiert!

Zudem pocht NRW hier auf einen Bescheid, der durch ein, vorsichtig ausgedrückt, bedenkliches Abrechnungsverfahren entstanden ist. Gerichtlich bestätigt. Wenn ich in meinem Unternehmen Fehler mache, dann gehe ich anders damit um.

Als Initiator der Wertegemeinschaft „DER FAIRE SALON“ plädiere ich an die Politik 

Wir / ich erwarte/n - dass die Politik zu ihrem Wort und den Zusagen steht und die nachträglich laufend eingebrachten Änderungen -  bei den Regelungen der Soforthilfe -  in Richtung ursprünglichen Zustand überarbeitet, um den Menschen, die hier ehrlich und fair ihre Steuern und Sozialabgaben bezahlen einen auskömmlichen Lebensunterhalt zu ermöglichen statt in die Armut und Insolvenz zu treiben. 

Rene Krombholz
Initiator der Wertegemeinschaft „Der faire Salon“ 
Vorstand Friseur-Innung Düsseldorf
Selbstständiger Friseurunternehmer
Fachautor und Betreiber www.friseur-news.de  

Hier aber der Brief von Andreas Rimkus MdB (SPD)




Wer noch Hilfe sucht wendet sich an

IG-NRW-Soforthilfe, die rechtlich gegen das Chaos der geänderten Voraussetzungen vorgehen will   https://www.ig-nrw-soforthilfe.de/

Eine weitere Initiative heißt “ifg” - Initiative Friseure für Gerechtigkeit.  https://friseure-fuer-gerechtigkeit.de/



 

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