Als digitale Zeitschrift anerkannt: Deutsche Bibliothek Berlin - Frankfurt - München - ISSN: 2190-9873 Letzte Aktualisierung: 24.04.2024

Rückzahlung Corona Soforthilfen

Ratenzahlungsmöglichkeiten


Wie allgemein bekannt ist, endet die Rückzahlungsfrist für die Soforthilfe aus dem Frühjahr 2020 am 30.11.2023. 

Laut Aussage auf der Homepage des Bund der Steuerzahler (Corona | Bund der Steuerzahler e.V.) gibt es ggf. noch diese Möglichkeit:

„Voraussichtlich wird es ab Anfang Dezember großzügige Ratenzahlungsmöglichkeiten bis zu 24 Monaten geben. Dies bestätigte das Ministerium auf Anfrage und Anregung durch den Bund der Steuerzahler. Auch über Erlassmöglichkeiten in wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Betroffenen wird nachgedacht. Die entsprechenden Informationen zur Rückzahlung und zu den Möglichkeiten einer Ratenzahlung in der NRW-Soforthilfe 2020 sollen auf der Webseite des Ministeriums zeitnah veröffentlicht werden.“

Falls Sie weiteren Informationsbedarf oder Unterstützung zu dem Thema Corona Soforthilfen haben, empfehlen wir Ihnen sich der IG Soforthilfe Home (ig-nrw-soforthilfe.de) anzuschließen.

Quelle: friseure-nrw 

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