Als digitale Zeitschrift anerkannt: Deutsche Bibliothek Berlin - Frankfurt - München - ISSN: 2190-9873 Letzte Aktualisierung: 03.12.2024


Durch den Einsatz des Landesinnungsverbandes des bayerischen Friseurhandwerks konnte ein Antrag nach dem CSU-Parteitag im Sinne des Handwerks korrigiert werden. Am Rande der Eröffnung der Heim+Handwerk in München sprach LIV-Geschäftsführerin Doris Ortlieb zusammen mit dem Präsidenten des bayerischen Handwerkstages Franz Xaver Peteranderl beim bayerischen Wirtschaftsstaatssekretär Franz Josef Pschierer (CSU) vor und wies ihn auf einen fehlerhaften Antrag auf dem CSU-Parteitag hin.
Dieser Antrag sieht ein Anheben der Umsatzsteuerfreigrenze von 17.500 Euro auf 25.000 Euro pro Jahr vor.

„Das bayerische Handwerk ist zusammen mit dem Friseurhandwerk absolut gegen diese Anhebung“, so LIV-Geschäftsführerin Doris Ortlieb im Gespräch mit Pschierer.
Im Moment liegt ein Viertel der selbstständigen Friseure unter dieser 17.500 Euro-Grenze. Die Finanzverwaltung stuft diese Betriebe als nicht prüfungswürdig ein. „Das ist eine enorme Wettbewerbsverzerrung gegenüber den anderen Friseuren, die die 19 Prozent Umsatzsteuer in ihrer Preiskalkulation berücksichtigen müssen“, so Ortlieb.

Würde diese Umsatzsteuerfreigrenze auf 25.000 Euro erhöht, würde sich die Wettbewerbsverzerrung sogar noch ausweiten. Daher haben der BHT-Präsident und der Landesinnungsverband beim zuständigen Staatssekretär vorgesprochen. Die bayerischen Friseure fordern zudem eine echte Bagatellgrenze bei der Umsatzsteuerfreigrenze.

Wirtschaftsstaatssekretär Franz Josef Pschierer signalisierte nach dem Einspruch Entgegenkommen und will sich für eine Überarbeitung des CSU-Antrags einsetzen.

 

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