Als digitale Zeitschrift anerkannt: Deutsche Bibliothek Berlin - Frankfurt - München - ISSN: 2190-9873 Letzte Aktualisierung: 17.10.2024

NRW - Kontrollen in der Friseurbranche

Über 400 Friseursalons und Barbershops bei gemeinsamer Kontrollaktion überprüft - Trefferquote 90%


Steter Tropfen höhlt den Stein, so ein altes Sprichwort. Der jahrelange Kampf der Innungen und Verbände  gegen Mißstände im Friseurhandwerk zeigt erste Wirkung. Die entsprechenden Behörden reagieren, wie sich zeigt wird es höchste Zeit. Das Ergebnis ist erschreckend.

Im Kampf gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung haben das Arbeitsministerium, das Wirtschaftsministerium und der Zoll landesweite Kontrollen im Friseurhandwerk durchgeführt. In der Zeit vom 23. bis 27. September kontrollierten rund 1000 Einsatzkräfte Friseursalons und Barbershops in Nordrhein-Westfalen.

Mit dabei waren die Finanzkontrolle Schwarzarbeit,  die Arbeitsschutzverwaltung, Polizei, Ausländerbehörde und auch Gesundheitsbehörde. 
Die Kontrollteams überprüften insgesamt 414 Betriebe mit mehr als 880 Beschäftigten. 

Die Arbeitsschutzverwaltung prüfte insbesondere, ob in den Betrieben die Bestimmungen des Arbeitsschutzes umgesetzt werden. 
Hierzu gehören unter anderem die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung sowie die Durchführung der arbeitsmedizinischen Pflichtvorsorge. Außerdem wurden der Reinigungszustand des Betriebes und die Sicherheit der Arbeitsmittel überprüft. Darüber hinaus wurde auch kontrolliert, ob die Arbeitszeiten eingehalten wurden.

In über 90 Prozent der geprüften Betriebe wurden Mängel festgestellt. 
Dies betraf sowohl Betriebe mit Meisterbrief als auch solche ohne. 

Der überwiegende Teil der kontrollierten Betriebe konnte keine Gefährdungsbeurteilung vorlegen. 
Dies spiegelte sich in der hohen Anzahl festgestellter Arbeitsschutzmängel wider (zum Beispiel fehlende Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen, fehlende elektrische Prüfung von u.a. Haartrocknern und abgelaufene Feuerlöscher sowie falsche Lagerung von Gefahrstoffen). 

Die Bediensteten der FKS prüften unter anderem, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen beziehungsweise Aufenthaltstitel besitzen und auch, ob die Mindestarbeitsbedingungen eingehalten werden.

In insgesamt 18 Fällen wurden dabei Strafverfahren eingeleitet, unter anderem wegen des Verdachts der Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen oder des illegalen Aufenthalts.Zudem erfolgte in insgesamt 26 Fällen die Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren. Letztere wurden dabei unter anderem wegen des Verdachts der unerlaubten Ausländerbeschäftigung sowie Melde- und Aufzeichnungspflichtverstößen eingeleitet.

Neben den bereits eingeleiteten Ermittlungsverfahren ergaben sich während der Prüfungen insgesamt 301 Sachverhalte, die weitere Prüfungen durch die FKS erfordern. So bedarf es in 112 Fällen genaueren Prüfung, ob der gesetzliche Mindestlohn gezahlt wurde und in 60 Fällen, ob Unternehmen die geschuldeten Sozialversicherungsbeiträge korrekt abgeführt haben. Darüber hinaus befinden sich 81 Fälle hinsichtlich eines möglichen Sozialleistungsmissbrauchs und fünf Fälle mit mutmaßlichen aufenthaltsrechtlichen Verstößen in Klärung. Zudem wurden weitere 43 Fälle mit Anhaltspunkten für weitere Rechtsverstöße, wie etwa Zuwiderhandlungen gegen sozialversicherungsrechtliche Meldevorschriften oder Ausweismitführungspflichten, festgestellt. 

Von den kommunalen Schwarzarbeitsbekämpfungsbehörden sind rund 100 Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten eingeleitet worden. 
Bei der Hälfte dieser Verfahren ging es um die fehlende Eintragung in die Handwerksrolle. 

Für die Ausübung des Friseurhandwerks bedarf es eines Meistertitels oder einen angestellten Betriebsleiter, der dem Betrieb im gleichen Umfang zur Verfügung steht, wie ein Handwerksmeister als Inhaber seines Betriebes. In mehr als 50 weiteren Fällen besteht aufgrund der durchgeführten Kontrollen der Verdacht auf eine Scheinselbstständigkeit der Betriebsleitung. Diese werden einer Nachkontrolle unterzogen.

In vier besonders schweren Fällen wurde die sofortige Betriebsschließung angeordnet, in einem weiteren Betrieb erfolgte eine Türversiegelung.
Im Rahmen dieser Kontrollaktion hat die Polizei Nordrhein-Westfalen über 730 Identitätsfeststellungen durchgeführt und acht Strafanzeigen sowie sechs Ordnungswidrigkeitsanzeigen gefertigt. Zudem wurden drei Personen vorläufig festgenommen. 

Quelle: Zoll / Land NRW 

 

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