Als digitale Zeitschrift anerkannt: Deutsche Bibliothek Berlin - Frankfurt - München - ISSN: 2190-9873 Letzte Aktualisierung: 24.04.2024

Neuer Ausbildungsvergütungstarif in NRW

rückwirkend zum 01.08.2023 für allgemeinverbindlich erklärt.


Rückwirkend zum 01. August 2023 tritt der Ausbildungsvergütungstarif NRW in Kraft. Er wurde zwischen dem Friseur- und Kosmetikverband NRW und ver.di geschlossen und beinhaltet die Anhebung der Ausbildungsvergütung.

Hier sehen Sie die Vergütungen im Überblick: 

Die Ausbildungsvergütung beträgt ab 01.08.2023
im 1. Ausbildungsjahr 665,- €
im 2. Ausbildungsjahr 785,- €
im 3. Ausbildungsjahr 900,- €

 Die Ausbildungsvergütung beträgt ab 01.08.2024
im 1. Ausbildungsjahr 710,- €
im 2. Ausbildungsjahr 830,- €
im 3. Ausbildungsjahr 955,- €

Quelle: ZV Friseurhandwerk

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