Als digitale Zeitschrift anerkannt: Deutsche Bibliothek Berlin - Frankfurt - München - ISSN: 2190-9873 Letzte Aktualisierung: 18.04.2024

Hochwasser - Soforthilfen

Soforthilfen für Betroffene der Unwetterkatastrophe


Im Folgenden erhalten Sie die aktuell von der Landesregierung veröffentlichten Informationen zu den Soforthilfen für Betroffene der Unwetterkatastrophe: 

Die Landesregierung stellt zur Soforthilfe für von der Unwetterkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 betroffene Bürger, Unternehmen und Angehörige freier Berufe, Landwirte und Kommunen in Höhe von 200 Millionen Euro bereit. 

I. Das Soforthilfepaket der Landesregierung: 
Mit dem Soforthilfepaket wird zunächst schnelle Hilfe für folgende vier Gruppen bereitgestellt: Hilfe für Bürger: Mit den Soforthilfen werden Bürger unmittelbar unterstützt, die von existentieller Not betroffen sind. Zusätzlich zu einem Sockelbetrag von 1.500 Euro pro Haushalt stehen für jede weitere Person aus dem Haushalt 500 Euro bereit. Insgesamt werden an einen Haushalt maximal 3.500 Euro ausgezahlt. 

Diese Billigkeitsleistungen können natürliche Personen erhalten, die ihren Wohnsitz in einer der betroffenen Regionen in den Regierungsbezirken Arnsberg, Düsseldorf oder Köln haben und durch das Unwetter Schäden erlitten haben. 

Hilfe für gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe: 

Für jede betroffene Betriebsstätte kann eine Billigkeitsleistung in Höhe von 5.000 Euro abgerufen werden. Damit können erste Ausgaben für Räumung und Reinigung oder den provisorischen Wiederaufbau von Betriebs- und Geschäftseinrichtungen bestritten werden. 

Hilfe für Landwirte und land- und forstwirtschaftliche Betriebe: 

Das Land bietet Soforthilfen für Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft einschließlich des Obst- und Gartenbaus sowie der Aquakultur und der Fischerei. Hier gelten für besonders Betroffene dieselben Regelungen für Soforthilfen wie bei Angehörigen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe. Hilfe für Kommunen: Auch die vom Unwetter betroffenen Städte, Gemeinden und Kreise erhalten schnell eine erste Soforthilfe, damit sie die nötigste Infrastruktur in den Kommunen herrichten können. Diese wird – abhängig vom Ausmaß der Betroffenheit – als Pauschalbetrag ausgezahlt. 

II. Ergänzende Informationen zum Verfahren

 (inkl. Antragsformular) bei den Hilfen für die gewerbliche Wirtschaft und freien Berufe: Das Antragsformular für Unternehmen, Gewerbetreibende und freiberuflich und selbständig Tätige ist beigefügt (DOWNLOAD OBEN RECHTS). 

In dem Formular ist neben Angaben zum Antragstellenden u.a. zu versichern, dass nach eigener Einschätzung in der Betriebsstätte ein Schaden in Höhe von mind. 5.000 Euro entstanden ist, der nach eigener Einschätzung auch nicht durch Versicherungsleistungen und Leistungen Dritter ersetzt wird. 

Hinzu kommen rechtliche Erklärungen des Antragstellenden. Beigefügt finden Sie zudem die „Richtlinien über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Milderung von Schäden der Unternehmen, Gewerbetreibenden und freiberuflich und selbständig Tätigen durch die Unwetterkatastrophe vom 14./15. Juli 2021“ (Anlage 2). 
Diese beinhaltet alle Bestimmungen, u.a. zu Zweck der Billigkeitsleistungen (3.), Antragsvoraussetzungen (4.), Antragsberechtigte (5.), Kumulierung mit anderen Beihilfe (7.) oder steuerlichen Hinweisen (8.). 

Wichtige Information: Der Antrag kann ab sofort bis zum 31. August 2021 bei der Bewilligungsbehörde gestellt werden. 

Bewilligungsbehörde ist die Stadt oder Gemeinde, in deren Gebiet die betroffene Betriebsstätte liegt. Die Auszahlung erfolgt auch durch die Bewilligungsbehörde. Die Billigkeitsleitung ist grundsätzlich nicht rückzahlbar. Auf der Internetseite www.land.nrw/soforthilfe stehen neben dem Antragsformular und den Richtlinien auch FAQ und Ausfüllhilfen für antragstellende Unternehmen zur Verfügung. 

III. „Bürgertelefon Fluthilfe“ – auch für betroffene Unternehmen – und weitere Informationen: 

Zu den Hilfsmaßnahmen hat die Landesregierung unter der Nummer 0211-4684 4994 das „Bürgertelefon Fluthilfe“ eingerichtet. Die Mitarbeiter der Hotline beantworten grundsätzliche Fragen zum Verfahren. Auch kann das „Bürgertelefon Fluthilfe“ die kommunalen Stellen nennen, an die der Antrag gerichtet werden kann. 

Die Nummer richtet sich an betroffenen Bürger sowie betroffene Unternehmen. Informationen zu den Soforthilfen für alle vier Gruppen unter www.land.nrw/soforthilfe. IV. Meldung von Hilfsangeboten an das Land NRW: Das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen hat eine Mailadresse eingerichtet, an die sich alle wenden können, die den Hochwasseropfern Hilfe anbieten wollen. Das Ministerium leitet die Angebote weiter oder setzt sich mit den Spendern in Verbindungen. Die E-Mail-Adresse lautet: hilfsangebote.unwetter@im.nrw.de 

Quelle:  FRISEUR- UND KOSMETIKVERBAND NORDRHEIN-WESTFALEN

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