Als Reaktion auf die wirtschaftlichen Folgen des aktuellen Unwetters hat die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen einen „Katastrophenerlass“ in Kraft gesetzt.
Dieser enthält auch Maßnahmen für betroffene Unternehmen. Von den Auswirkungen des Regentiefs betroffene Bürger können laut Finanzministerium NRW rasch und ohne bürokratische Hürden unter erleichterten Voraussetzungen steuerliche Hilfsmaßnahmen in Anspruch nehmen.
Damit will die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen helfen, die zum Teil erheblichen finanziellen Belastungen für Menschen in Notlagen zu bewältigen. Durch den Katastrophenerlass ermöglicht die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen über 30 steuerliche Unterstützungsmaßnahmen.
Dazu gehören unter anderem Sonderabschreibungsmöglichkeiten für den Wiederaufbau, die Wirtschaft und Privatpersonen zugutekommen. Aufwendungen für die Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung und für die Beseitigung von Schäden an dem eigengenutzten Wohneigentum können als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden.
Darüber hinaus gibt es großzügige Möglichkeiten für die Abzugsfähigkeit von Spenden. Zusätzlich sind die Finanzämter angehalten, den Bürgern insbesondere durch die Stundung von Steuern und die Herabsetzung von Vorauszahlungen entgegenzukommen.
Der Erlass enthält folgende Elemente:
1. Stundungs- und Vollstreckungsmaßnahmen sowie Anpassung der Vorauszahlungen
2. Nachweis steuerbegünstigter Zuwendungen
3. Verlust von Buchführungsunterlagen
4. Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer und Lohnsteuer
5. Grundsteuer
6. Gewerbesteuer
Der Erlass steht oben rechts auf dieser Seite zum Download bereit
Für die steuerlichen Hilfsmaßnahmen können sich von der Hochwasser-Katastrophe Betroffene mit den Finanzämtern vor Ort in Verbindung setzen.
Quelle: UVH NRW
FRISEUR- UND KOSMETIKVERBAND NORDRHEIN-WESTFALEN