Als digitale Zeitschrift anerkannt: Deutsche Bibliothek Berlin - Frankfurt - München - ISSN: 2190-9873 Letzte Aktualisierung: 18.04.2024

Friseure in Not

„Wir fordern Gleichberechtigung für Saarlands Friseure“


Wer ein Friseurunternehmen im Saarland betreibt, hat schlechte Karten. 

Während viele Bundesländer die Systemrelevanz von Friseurbetrieben anerkennen, gilt im Saarland nach wie vor die 2G-Plus-Regelung. 
Wolfgang Schwan, Friseurunternehmer aus Saarbrücken, reichte deshalb Eilantrag beim Oberverwaltungsgericht Saarlouis ein. „Wir wollen gerichtlich überprüfen lassen, ob die 2G-Plus-Regelung für die Inanspruchnahme von Friseurdienstleistungen rechtlich einwandfrei ist.“ 

Der beauftragte Rechtsanwalt aus Frankfurt am Main rechnet der Klage gute Chancen zu: „Die durch die 2G-Plus-Regelung vorliegende Ungleichbehandlung ist nicht angemessen. Die beeinträchtigten Grundrechte der Friseure sowie der nicht geimpften/genesenen Personen wurden nicht ausreichend gewichtet.“ 

Die 2GPlus-Regelung führe zu erheblichen Umsatzverlusten bei den Friseuren, wodurch ein existenzbedrohender Schaden drohe. „Insbesondere vor dem Hintergrund, dass Friseure ihre Betriebe in der Vergangenheit bereits mehrfach komplett schließen mussten, ist das nicht zumutbar.“ 

Fragt man Wolfgang Schwan „wieso gerade jetzt?“, seufzt er kurz auf: „Für den Einzelhandel wurden die 2G-Beschränkungen erst kürzlich gelockert, auch für andere Handwerksbetrieben gibt es Erleichterungen. Nur wir Friseure bekommen keine Perspektive.“ Dabei kann doch gerade im Einzelhandel der Mindestabstand oft nicht eingehalten werden und es kommt zu Ansammlungen. „Beim Friseurbesuch hingegen bekommt jeder Kunde einen festen Platz zugewiesen. So ist ein naher Kontakt mit anderen nahezu ausgeschlossen. 

Auch die tatsächliche ‚Nähe‘ zwischen Friseur und Kunde beträgt nur wenige Minuten - und findet mit beiderseitiger Maskenpflicht unter streng kontrollierten hygienischen Bedingungen statt“, so Schwan. Auch für Noah Wild, Initiator der Klage, ist die Sache klar: „Es ist in keiner Weise ersichtlich, dass die 2G-Plus-Regel zum Schutz von Leib und Leben Dritter überhaupt erforderlich sind.“ Ein deutlich milderes, aber gleich geeignetes Mittel sei vielmehr die Anordnung einer 3G-Regel. 

Bei der Einhaltung entsprechender Hygienemaßnahmen und -standards der Corona-Verordnung und der Berufsgenossenschaft der Friseure gehe von Friseurbetrieben nachgewiesenermaßen keinerlei erhöhtes Infektionsrisiko aus. Die Initiative findet Anklang. Auch die Landesinnung unterstützt die Klage: „Unser Handwerk hat einen sehr hohen Stellenwert im alltäglichen Leben der Menschen und gehört faktisch zur Grundversorgung. Wenn es der Politik an der nötigen Ein bzw. Weitsicht fehlt, müssen die Betriebe jetzt eben gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen“, so Mirko Karkowsky, Geschäftsführung Landesinnung Friseure und Kosmetik Saarland Wie geht es jetzt weiter? 

Das Eilverfahren dauert in der Regel 3-4 Wochen. So lange heißt es für Wolfgang Schwan und seine saarländischen Kollegen erstmal abwarten. Sollte das Gericht dann die Regelung außer Vollzug setzen, stünden die Salons wieder offen für alle

Das sind die #FriseureInNot: 
In Deutschland gibt es etwa 80.000 Friseursalons mit ca. 240.000 Beschäftigten. Große Zahlen hinter denen unzählige reale Existenzen stehen. Die #FriseureInNot haben sich entschlossen, den Zahlen auch vor Gericht ein Gesicht zu geben. Gemeinsam mit der Wild Beauty GmbH kämpfen sie für ihre Branche. Ihren bislang größten Erfolg erzielte die Initiative im Februar 2021: Durch bundesweite Klagen konnte maßgeblich dazu beigetragen werden, dass deutschlandweit Friseursalons vom Lockdown ausgenommen wurden.

Informationen zum Anbieter
Wild Beauty GmbH (Paul Mitchell)
Breslauer Str. 20
64342 Seeheim-Jugenheim
062 57 – 50 36-0
062 57 – 50 36 50/51
Zum Impressum des Anbieters

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