Forderungspapier Friseurhandwerk
Friseurbetriebe können voraussichtlich nach mehr als zweieinhalb Monaten unter besonderen Hygieneauflagen am 01. März 2021 wieder öffnen.
Das ist ein richtiger Schritt. Der Lockdown und der Totalausfall des Umsatzes seit dem 16. Dezember 2020 trifft viele Friseurbetriebe hart, da bisher keine Überbrückungshilfen gezahlt wurden. Mit ersten Abschlagszahlungen ist frühestens Ende März zu rechnen. Vielen Friseurbetrieben steht das Wasser nach diesem 2. Lockdown bis zum Hals.
Es bedarf deshalb - wie vielfach angekündigt – sehr schneller finanzieller Hilfen, die in den Betrieben ankommen, bevor es zu spät ist.
Das Friseurhandwerk fordert:
1. Für die Zeit der Betriebsschließung erfolgen sofortige Abschlagszahlungen in angemessener Höhe.
2. Bei der Überbrückungshilfe III muss neben dem Fixkostenbezug eine zusätzliche Komponente, die den kalkulatorischen Unternehmerlohn, den selbständige Handwerksmeister erst mit dem Umsatz verdienen müssen, berücksichtigt werden.
3. Das Friseurhandwerk mit seiner hohen Ausbildungs- und Integrationsleistung bedarf einer zusätzlichen finanziellen Unterstützung bei dieser Aufgabe. Das Bundesprogramm „Ausbildung sichern“ muss um eine dauerhafte Unterstützung der Ausbildungsbetriebe erweitert werden.
4. Zum Ausgleich der Verluste in zwei Total-Lockdowns muss auch im Friseurhandwerk eine schnelle und direkte Steuerentlastung erfolgen. Wie in der Gastronomie muss auch im Friseurhandwerk der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 % gelten.