Brandthema Soforthilfe
Besser gesagt deren Rückzahlung stand im ersten Mitglieder Zoom Meeting auf der Agenda der bekannten IG-NRW Soforthilfe. Eine beachtliche Teilnehmerzahl folgte den Ausführungen von Reiner Hermann über den Stand der Dinge, viele Fragen, die beantwortet werden konnten.
Die IG-NRW Soforthilfe ist ein Zusammenschluss von inzwischen mehr als 10.000 Solo-selbstständigen, Einzelunternehmern, kleinen Unternehmen, Freiberuflern, Künstlern aus NRW mit dem Ziel gegen die Rückforderungen des Landes vorzugehen.
Friseure sind – trotz unserer regelmäßigen Berichterstattung, leider nur wenige dabei. Unverständlich, denn die Chancen stehen relativ gut!
Aktueller Sachstand:
Mit Hilfe der IG-NRW Soforthilfe wurden bisher etliche Klagen gegen das Land NRW eingereicht. Die Verwaltungsgerichte Düsseldorf, Köln und Gelsenkirchen haben inzwischen in 11 Fällen entschieden, dass die vom Land NRW erteilten, sog. „Schlussbescheide“ zur NRW-Soforthilfe 2020 rechtswidrig sind.
Ab 17. März 2023 geht es vor dem Oberverwaltungsgericht Münster weiter, wo ein entscheidendes Urteil erwartet wird. Die IG-NRW Soforthilfe geht von einem Sieg für die Kläger aus. Natürlich ist sie mit dem Musterkläger und deren Anwälten vor Ort.
Was passiert dann?
Verliert das Land NRW – so sind die Bescheide der Kläger zur Rückzahlung nichtig. Es muss keine Rückzahlung erfolgen – die Kläger die bereits geklagt haben, erhalten bereits gezahlte Gelder zurück.
Wer nicht geklagt hat
Die IG –NRW Soforthilfe ist ein freiwilliger Zusammenschluss der sich über freiwillige Beiträge der Mitglieder finanziert. Der Beitrag liegt ab mindestens 50,- €uro. Freiwillig gerne mehr.
Registrierte Mitglieder, die nicht geklagt haben, wurden von der Interessengemeinschaft gut beraten und haben bereits Einspruch bei den zuständigen Stellen eingelegt, um bei einem Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht in den „vorherigen Stand“ versetzt zu werden, bedeutet dann Einspruch erheben und/oder klagen zu können. Wer dieses Schreiben NICHT abgesendet hat, wird schlechtere Karten haben, es sei denn das Land NRW erklärt von sich aus alle Bescheide für ungültig – wovon wahrscheinlich nicht auszugehen ist.
Letzte Chance
Wer jetzt noch etwas retten will, sollte sich zügig bei der IG-NRW Soforthilfe melden, seinen Beitrag anweisen und nach erfolgter Anmeldung das vorgefertigte Schreiben zum § 51 / §48 VwVfG herunterladen und absenden. Die weiteren genaueren Instruktionen finden sich auf der Homepage der IG-NRWSoforthilfe
Die IG-NRW Soforthilfe ist am Anfang arg belächelt worden, sie haben alle Zweifler eines besseren belehrt. Warum sollten sie das nicht evt. Auch schaffen.
Die Anwälte: